Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Innenministerin Behrens entscheidet über Neugestaltung von Spitzenfunktionen

Behrens: „Abschaffung der politischen Beamtinnen und Beamten bei der Polizei erhöht Attraktivität von Führungsämtern“


Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, hat entschieden, die Besetzung der Ämter der Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten künftig neu zu gestalten. Bislang handelt es sich bei den Spitzenämtern der Polizei Niedersachsen um sogenannte politische Beamtinnen und Beamte, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können.


Zukünftig sollen die Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten reguläre Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit sein. Die Möglichkeit der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand soll gestrichen werden. Gleichzeitig ist geplant, die Besoldung um jeweils eine Besoldungsgruppe abzusenken, da das Risiko einer frühzeitigen Versetzung in den Ruhestand, das bisher in die Bemessung der Besoldung mit einbezogen war, künftig entfällt.


Zur Sicherung einer verlässlichen und kontinuierlichen Leitung der Polizeidirektionen Hannover und Göttingen sowie der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI) hat Ministerin Behrens darüber hinaus gleichzeitig über die vorübergehende Besetzung der Führungsfunktionen entschieden. Bis zum Abschluss der rechtlichen Neustrukturierung werden die Ämter der Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten zunächst kommissarisch besetzt.


Innenministerin Behrens erklärt: „Ich freue mich sehr, mit den heute verkündeten Personalentscheidungen einen Beitrag zur Stärkung der Niedersächsischen Polizei leisten zu können. Die Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten sollen durch die geplante Änderung in ihrer fachlichen und persönlichen Position gestärkt werden, was letztlich der Polizei insgesamt zu Gute kommt. Gleichzeitig werden die Ämter attraktiver ausgestaltet und der Kreis der möglichen Bewerberinnen und Bewerber erweitert. Bislang sahen vor allem jüngere, gleichwohl fachlich hervorragend geeignete Beamtinnen und Beamte von der Übernahme der Ämter aufgrund des damit verbundenen persönlichen Risikos ab. Darüber hinaus freut es mich außerordentlich, dass es gelungen ist, bereits für die kommissarische Übernahme dieser sechs Leitungspositionen ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis zu erreichen. In allen drei Behörden liegen die Leitung und die Vertretung damit zukünftig in den Händen einer Frau und eines Mannes. Das ist ein hervorragendes Signal und Vorbild für die paritätische Geschlechterverteilung und damit für alle Mitarbeitenden der Polizei.“


So wird die derzeitige Polizeipräsidentin der Polizeidirektion Göttingen, Gwendolin von der Osten, mit der Wahrnehmung der Geschäfte der Leitung der Polizeidirektion Hannover beauftragt. Der derzeitige Polizeipräsident der Polizeidirektion Hannover, Volker Kluwe, tritt Ende März 2023 in den Ruhestand.


Mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Leitung der Polizeidirektion Göttingen wird die Leitende Polizeidirektorin Tanja Wulff-Bruhn, derzeit Leiterin des Einsatzreferates im Landespolizeipräsidium, beauftragt.


Die Polizeipräsidentin der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD), Christiana Berg, wird in Kürze aus gesundheitlichen Gründen und mit ihrem Einverständnis in den Ruhestand versetzt. Ihr bisheriger Vertreter, Polizeivizepräsident Uwe Lange, wird deshalb mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Polizeipräsidenten der ZPD beauftragt.


Auch über die Besetzung der Polizeivizepräsidentinnen und Polizeivizepräsidenten dieser drei Behörden wurde entschieden:


So übernimmt die Funktion des Polizeivizepräsidenten bei der Polizeidirektion Göttingen zunächst auf kommissarischer Basis der bisherige Leiter der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg und Leitende Polizeidirektor Mathias Schröder.


Mit der Wahrnehmung der Aufgaben als Polizeivizepräsident der Polizeidirektion Hannover wird zunächst der derzeitige Leiter des Referates „Haushalt und Technik“ im Landespolizeipräsidium und Leitende Polizeidirektor, Thorsten Massinger, beauftragt.


Die derzeitige Abteilungsleiterin 1 der ZPD NI und Leitende Polizeidirektorin, Kathleen Arnhold, wird mit der Wahrnehmung der Aufgabe als Polizeivizepräsidentin der Behörde beauftragt.


Die Wechsel in den genannten Funktionen sind zum 01.04.2023 vorgesehen.


Für die beschriebene Neugestaltung sollen das Niedersächsische Beamtengesetz und das Niedersächsische Besoldungsgesetz geändert werden. Das entsprechende Verfahren wird unverzüglich eingeleitet.


Für die bisherigen Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber werden die geplanten Gesetzesänderungen keine negativen Auswirkungen haben. Sie führen ihre Ämter unter Beibehaltung der bisherigen Besoldung weiter und treten nach der bisher für sie geltenden Regelaltersgrenze in den Ruhestand. Mit Inkrafttreten der geplanten Gesetzesänderungen würde aber auch für sie die Möglichkeit der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand entfallen.

Darüber hinaus ist eine Aufwertung der Funktion der Leiterinnen und Leiter der Polizeiinspektionen geplant, deren Dienstposten künftig durchgängig nach Besoldungsgruppe A16 bewertet werden sollen.

Innenministerin Behrens sagt dazu: „Die Inspektionsleiterinnen und Inspektionsleiter nehmen die polizeiliche Verantwortung für einen oder auch mehrere Landkreise wahr und sind damit die oberste polizeiliche Ansprech- bzw. Verhandlungsperson für die Landrätinnen und Landräte sowie die Leitungen anderer Behörden. Mit dieser Maßnahme wollen wir das verantwortungsvolle Amt der Inspektionsleiterinnen und Inspektionsleiter aufwerten und gleichzeitig die Polizei in der Fläche weiter stärken.“


Die Polizeiinspektionsleiterinnen und Polizeiinspektionsleiter sind bislang, je nach Größe der Inspektion, sowohl in der Besoldungsgruppe A16 als auch in der Besoldungsgruppe A15 eingeordnet und sollen in einem abgestuften Verfahren zukünftig durchgängig nach Besoldungsgruppe A16 bewertet werden.



Steckbriefe Personalien

Leitung der Polizeidirektion Hannover – Gwendolin von der Osten (51):

Die Polizeipräsidentin leitet bereits seit Februar 2021 die Polizeidirektion Göttingen und hat davor verschiedene Führungsverwendungen in der Polizeidirektion Hannover und zuletzt im Einsatzreferat im Landespolizeipräsidium wahrgenommen.

Stellvertretende Leitung der Polizeidirektion Hannover – Thorsten Massinger (45):

Der Leitende Polizeidirektor leitet derzeit das Referat für Haushalt und Technik im Landespolizeipräsidium und hat davor neben verschiedenen weiteren Führungsfunktionen in der Polizei Niedersachsen u. a. die Leitung der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden wahrgenommen.

Leitung der Polizeidirektion Göttingen – Tanja Wulff-Bruhn (46):

Die Leitende Polizeidirektorin leitet derzeit das Einsatzreferat im Landespolizeipräsidium und hat nach verschiedenen Führungsverwendungen in der Polizei Niedersachsen zuvor die Bereitschaftspolizei Niedersachsen bei der Zentralen Polizeidirektion geführt.

Stellvertretende Leitung der Polizeidirektion Göttingen – Mathias Schröder (59):

Der Leitende Polizeidirektor leitet derzeit die Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg und war davor in verschiedenen weiteren Führungsfunktionen in der Polizei Niedersachsen, u. a. im Referat für Haushalt und Technik im Landespolizeipräsidium, tätig.

Leitung der Zentralen Polizeidirektion – Uwe Lange (56):

Er vertritt bereits seit März 2019 als Polizeivizepräsident die Behördenleiterin der Zentralen Polizeidirektion und hat davor verschiedene Führungsfunktionen in der Polizei Niedersachsen wahrgenommen, u. a. als Dezernatsleiter für Einsatzangelegenheiten in der Polizeidirektion Hannover.

Stellvertretende Leitung der Zentralen Polizeidirektion – Kathleen Arnhold (50):

Die Leitende Polizeidirektorin leitet derzeit die Abteilung 1 (Personal, Recht, Haushalt, Medizinischer Dienst, Sozialwissenschaftlicher Dienst) der Zentralen Polizeidirektion und hat zuletzt bei der Polizeidirektion Hannover die Funktion als Leiterin des Personaldezernates sowie in den Polizeidirektionen Göttingen und Lüneburg verschiedene weitere Führungsverwendungen wahrgenommen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
15.03.2023

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln