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Ausbildung zu Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern in Niedersachsen

Das Ministerium für Inneres und Sport ist in Niedersachsen die zuständige Aufsichtsbehörde für die Ausbildung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter. Ausbildungsbehörde ist das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz. Sie trifft alle Entscheidungen und sonstigen Maßnahmen, die die Ausbildung und Prüfung betreffen, soweit in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (APVO-RettSan) nichts anderes bestimmt ist.

Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz
Dezernat 2.3 - Zivile Verteidigung und Rettungsdienst
Postfach 2205
29262 Celle
Telefon: 05141 979-235
Telefax: 05141 979-999
E-Mail: ZV-Rettungsdienst@nlbk.niedersachsen.de

Grundlage bildet die 2021 erlassene APVO-RettSan, zuletzt geändert am 15.02.2023.

Die Ausbildung wird an staatlich anerkannten Rettungssanitäterschulen, Kliniken und Rettungswachen in Niedersachsen durchgeführt und endet mit der Abschlussprüfung vor dem Landesprüfungsausschuss, sowie der Aushändigung des staatlichen Prüfungszeugnisses.

Inhaltlich gliedert sich die Ausbildung in folgende Ausbildungsabschnitte

  • theoretischer Unterricht (160 Stunden)
  • geeigneten Einrichtungen der Patientenversorgung (80 Stunden)
  • praktische Ausbildung im Rettungsdienst (160 Stunden)
  • Abschlusslehrgang (40 Stunden).

Die Ausbildung zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter soll die Absolventin oder den Absolventen zum Einsatz in unterschiedlichen Funktionen in allen Bereichen des Patiententransports, des qualifizierten Krankentransports sowie der Notfallrettung und des Bevölkerungsschutzes befähigen.

Zugangsvoraussetzung ist
  1. der Nachweis eines Hauptschulabschluss bzw. eines gleichwertigen Schulabschlusses oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung,
  2. die gesundheitliche Eignung (Vorlage ärztlichen Zeugnisses) und
  3. die notwendige Zuverlässigkeit (Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses).

Sollten Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und an einer Ausbildung zur Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter interessiert sein, wenden Sie sich bitte an die staatlich anerkannten Rettungssanitäterschulen in Niedersachsen.

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