Aufenthaltsrechtliche Auswirkungen des Brexit
Seit dem 01.02.2020 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der Europäischen Union (EU). Mit dem Ende einer Übergangsphase richtet sich ein Aufenthaltsrecht für britische Staatsangehörige ab dem 01.01.2021 entweder nach dem Austrittsabkommen oder nach dem Aufenthaltsgesetz.
Das Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat hat auf seiner Internetseite umfassende Informationen zum Aufenthaltsrecht nach dem Brexit eingestellt.
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