Beispiele für das Stiftungsgeschäft und die Stiftungssatzung
Verbindliche Muster für das Stiftungsgeschäft und die Stiftungssatzung sind nicht vorgeschrieben. Die Beispiele sollen sowohl den notwendigen Inhalt als auch die Ergänzungsmöglichkeiten aufzeigen.
- Das Stiftungsgeschäft muss die verbindliche Erklärung der Stifterin oder des Stifters enthalten, ein Vermögen zur Erfüllung eines von ihr oder ihm vorgegebenen Zweckes zu widmen.
- Durch das Stiftungsgeschäft muss die Stiftung eine Satzung erhalten mit Regelungen über
- den Namen der Stiftung,
- den Sitz der Stiftung,
- den Zweck der Stiftung,
- das Vermögen der Stiftung,
- die Bildung des Vorstandes der Stiftung.
Darüberhinaus kann die Stifterin oder der Stifter z.B. die folgenden weiteren Inhalte in der Stiftungssatzung regeln:
- etwaige weitere Organen der Stiftung
- Anzahl, Berufung, Amtsdauer und Abberufung der Organmitglieder
- Geschäftsbereich und Vertretungsmacht der Stiftungsorgane
- Einberufung, Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung der Stiftungsorgane
- Beurkundung von Beschlüssen der Stiftungsorgane
- etwaige Rechte derer, die durch die Stiftung bedacht sind
- mögliche Erhöhung des Stiftungsvermögens bzw. Rücklagenbildung
- Auslagenersatz oder Aufwandsentschädigungen der Organmitglieder
- mögliche Anpassung oder Änderung der Satzung, insbesondere des Zweckes
- Vermögensanfall nach evtl. Auflösung der Stiftung
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Die Muster finden Sie derzeit auf den Seiten der niedersächsischen Stiftungsbehörden.