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Beispiele für das Stiftungsgeschäft und die Stiftungssatzung

Verbindliche Muster für das Stiftungsgeschäft und die Stiftungssatzung sind nicht vorgeschrieben. Die Beispiele sollen sowohl den notwendigen Inhalt als auch die Ergänzungsmöglichkeiten aufzeigen.

  • Das Stiftungsgeschäft muss die verbindliche Erklärung der Stifterin oder des Stifters enthalten, ein Vermögen zur Erfüllung eines von ihr oder ihm vorgegebenen Zweckes zu widmen.
  • Durch das Stiftungsgeschäft muss die Stiftung eine Satzung erhalten mit Regelungen über
  1. den Namen der Stiftung,
  2. den Sitz der Stiftung,
  3. den Zweck der Stiftung,
  4. das Vermögen der Stiftung,
  5. die Bildung des Vorstandes der Stiftung.

Darüberhinaus kann die Stifterin oder der Stifter z.B. die folgenden weiteren Inhalte in der Stiftungssatzung regeln:

  • etwaige weitere Organen der Stiftung
  • Anzahl, Berufung, Amtsdauer und Abberufung der Organmitglieder
  • Geschäftsbereich und Vertretungsmacht der Stiftungsorgane
  • Einberufung, Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung der Stiftungsorgane
  • Beurkundung von Beschlüssen der Stiftungsorgane
  • etwaige Rechte derer, die durch die Stiftung bedacht sind
  • mögliche Erhöhung des Stiftungsvermögens bzw. Rücklagenbildung
  • Auslagenersatz oder Aufwandsentschädigungen der Organmitglieder
  • mögliche Anpassung oder Änderung der Satzung, insbesondere des Zweckes
  • Vermögensanfall nach evtl. Auflösung der Stiftung


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Die Muster finden Sie derzeit auf den Seiten der niedersächsischen Stiftungsbehörden.

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