Projekt 2 - Prüfung der Verwaltungsleistungen -
Die öffentliche Verwaltung in Deutschland bietet sehr viele unterschiedliche Verwaltungsleistungen an. Klassische Verwaltungsleistungen, mit denen die meisten Bürgerinnen und Bürger im Laufe ihres Lebens zu tun haben, sind zum Beispiel die Auszahlung von Kindergeld, die Ausstellung eines Reisepasses oder die Zulassung eines Kraftfahrzeugs. Die verschiedenen Verwaltungsleistungen liegen in der Regelungskompetenz von Bund, Ländern oder Kommunen. Das heißt, dass auf allen drei genannten Ebenen, gesetzliche Grundlagen und Vorgaben für die Verwaltungsleistungen bestehen.
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) sieht vor, dass alle Verwaltungsleistungen, für die dies rechtlich und tatsächlich möglich ist, von der Verwaltung auch online angeboten werden.
Darüber hinaus sollen in Niedersachsen auch alle weiteren Verwaltungsleistungen aufgelistet und auf eine mögliche Online-Realisierung hin überprüft werden. Dies sind vor allem die internen Leistungen (bspw. Grundstücks- und Gebäudemanagement einer Behörde) und Handlungen, die außerhalb des öffentlich-rechtlichen Tätigkeitsfeldes einer Behörde stattfinden (bspw. Verkauf von Touristentickets).
Um alle Verwaltungsleistungen der nds. Landesverwaltung zu ermitteln und auf die Online-Fähigkeit zu bewerten, sind umfangreiche Analysen und Prüfungsarbeiten erforderlich, die im Rahmen dieses Projektes realisiert werden.
Die Ziele des Projektes 2 in Kürze:
1. Sämtliche Verwaltungsleistungen in Niedersachsen (egal ob Regelungskompetenz bei Bund, Land oder Kommune liegt) sind bekannt und in einem Verzeichnis enthalten.
2. Für sonstige Aufgaben (z. B. interne Leistungen) wird das Verzeichnis ebenfalls ergänzt.
3. Alle Verwaltungsleistungen wurden auf Online-Fähigkeit überprüft, einer zuständigen Stelle zugeordnet, in Bezug auf den Umsetzungsgrad der Online-Realisierung bewertet und im Hinblick auf eine Umsetzung priorisiert.