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Krankenhaus-Alarm- und -Einsatzplan (KAEP)

Wie Krankenhäuser auf die medizinische Bewältigung von Katastrophenfällen oder größeren Notfällen vorbereitet sein müssen, ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Auch in Niedersachsen können die Krankenhäuser mit der kurzfristig erforderlich werdenden Versorgung einer größeren Anzahl verletzter oder erkrankter Personen konfrontiert werden und müssen unabhängig von verpflichtenden Rechtsnormen darauf vorbereitet sein.

Erfahrungen und Untersuchungen belegen, dass in den Krankenhäusern z. T. die erforderlichen Alarm- und Einsatzpläne nicht mehr aktuell oder unvollständig sind. Die gleichzeitige Behandlung einer großen Anzahl Verletzter oder Erkrankter wird in der Regel nur noch selten geübt. Die Vertreter der mit den Inhalten von Krankenhaus-Alarm- und –Einsatzplänen befassten Ministerien und Institutionen haben daher konzeptionelle Vorstellungen und Umsetzungsempfehlungen erarbeitet, um den Krankenhäusern mit dem hier vorgelegten Musterplan eine Hilfestellung an die Hand zu geben.

Es sind nicht nur außerklinische Schadensereignisse, deren Auswirkungen zu einer hohen Belastung für einzelne Krankenhäuser führen können. Mit gleich hoher Relevanz sollte sich jedes einzelne Krankenhaus auf klinikinterne Gefahr- und Notlagen vorbereiten und entsprechende Maßnahmen in einem Krankenhaus-Alarm- und –Einsatzplan vorsehen.

Alles zusammen dient der besseren Bewältigung von internen und externen "Gefahrenlagen", die über den täglichen Krankenhausbetrieb weit hinaus gehen können. Es gilt, sich auch auf diese besonderen Anforderungen gezielt vorzubereiten und dabei die Funktionsfähigkeit der Krankenhausversorgung im Rahmen der eigenen Kapazitäten zu gewährleisten.

 

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