Artikel-Informationen
erstellt am:
01.01.2005
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010
Ehrungen aus Anlass von Ehe- und Altersjubiläen haben im Land Niedersachsen eine lange Tradition und werden bereits seit 1947 – also noch vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland – durchgeführt.
Derzeit regelt der Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI) vom 8.11.2004 (Nds. MBl. S. 739) die Grundsätze und das Verfahren bei Ehe- und Altersjubiläen in Niedersachsen.
Danach spricht die Landesregierung Ehepaaren
- zur Goldenen Hochzeit (50-jähriges Ehejubiläum),
- zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
- zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
- zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum),
- und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum),
sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und jedes weiteren Lebensjahres
mit einer Urkunde ihre Glückwünsche aus.
Die Urkunden zur Goldenen und Diamantenen Hochzeit werden vom Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport unterzeichnet. Alle anderen Urkunden tragen die Unterschrift des Niedersächsischen Ministerpräsidenten.
Die Glückwunschurkunden werden der Region Hannover, den Landkreisen, kreisfreien Städten, großen selbständigen Städten und selbständigen Gemeinden zur Verfügung gestellt, die das weitere veranlassen.
Auch der Bundespräsident gratuliert zu bestimmten Ehe- und Altersjubiläen mit einem Glückwunschschreiben - siehe hierzu RdErl. d. MI v. 23.6.2003 (Nds. MBl. S. 512), geändert d. RdErl. v. 23.7.2004 (Nds. MBl. S. 518) - .
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01.01.2005
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20.05.2010