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Wiedereinführung des bundeseinheitlichen Presseausweises ab 2018

Ab dem 01.01.2018 können sich hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten wieder mit einem bundeseinheitlichen Presseausweis ausweisen.

Die zugrundeliegende Vereinbarung, die am 30.11.2016 im Auftrag der Innenministerkonferenz (IMK) vom seinerzeitigen Vorsitzenden der IMK und am 01.12.2016 von der Vorsitzenden des Trägervereins des Deutschen Presserates unterzeichnet wurde, beinhaltet feste Kriterien zur Ausgabe des bundeseinheitlichen Presseausweises. Verbände, die die in der Vereinbarung enthaltenen Voraussetzungen erfüllen, konnten bzw. können auf Antrag als ausgabeberechtigt anerkannt werden.

Der bundeseinheitliche Presseausweis soll den/die Ausweisinhaber(in) in der Wahrnehmung seines/ihres Auskunftsrechts gegenüber Behörden unterstützen und, sofern dies nicht aus zwingenden Gründen verweigert werden muss, seine/ihre Berufsausübung innerhalb behördli­cher Absperrungen zur aktuellen Berichterstattung erleichtern. Er dient auch dazu, den Behörden die Überprüfung zu erleichtern, wer als Vertreter(in) der Presse tätig ist.

Journalisten/innen, die keinen bundeseinheitlichen Presseausweis besitzen (z.B. nebenberufliche Journalisten/innen), können nach Maßgabe des Niedersächsischen Pressegesetzes den gleichen Zugang zu Informationen beanspruchen und sind mithin auf gleiche Weise zu unterstützen, wenn sie sich auf andere Weise als Vertreter/innen der Presse legitimieren können.

Die Ausstellung der bundeseinheitlichen Presseausweise erfolgt durch die Verbände, die die „Ständige Kommission“ beim Deutschen Presserat" als ausgabeberechtigt anerkannt hat. Dies sind aktuell der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Freelens e. V. und der Verband Deutscher Sportjournalisten e. V. (VDS).

Anträge zur Anerkennung der Ausgabeberechtigung können weiterhin an die „Ständige Kommission“ beim Deutschen Presserat gerichtet werden.

Kontakt:

Deutscher Presserat
-Ständige Kommission-
Fritschestr. 27-28

10585 Berlin

info@presserat.de

Den Wortlaut der Vereinbarung für das Jahr 2018 finden Sie unter dem folgenden Link:

Vereinbarung
Muster Presseausweis 2022 Vorderseite   Bildrechte: Nds. Ministerium für Inneres und Sport

Muster Presseausweis Vorderseite

Muster Presseausweis 2022 Rückseite   Bildrechte: Nds. Ministerium für Inneres und Sport

Muster Presseausweis Rückseite

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2017
zuletzt aktualisiert am:
22.02.2022

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