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Telefonischer Beratungstag für Verfolgte der SBZ-DDR-Diktatur am 21. September 2021

Auch 30 Jahre nach dem Mauerfall und der deutschen Wiedervereinigung leben in Niedersachsen noch zahlreiche Opfer des SED-Regimes, die bis heute an den Folgen des erlebten Unrechts leiden. Um möglichst viele Betroffene ortsnah über bestehende Hilfs- und Leistungsangebote zu informieren, organisiert das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport alljährlich Beratungstage.

Die Beratungen werden von fachkompetenten Vertretern der Opferverbände und des Niedersächsischen Netzwerks für SED- und Stasiopfer sowie von Fachleuten aus Sachsen-Anhalt unterstützt, die zum Teil selbst Opfer der Diktatur in der DDR waren.

Der beim Landkreis Harburg in Winsen (Luhe) terminierte Beratungstag wird aufgrund der andauernden Corona-Pandemie ausschließlich telefonisch durchgeführt.

Das telefonische Beratungsangebot steht Ihnen am 21. September 2021 in der Zeit von 10.00 bis 15.00 Uhr unter der Telefonnummer (0511) 120-4768 zur Verfügung.

Betroffene können sich unter anderem über die nach den SED-Unrechtsbereinigungs-gesetzen des Bundes bestehenden Rehabilitierungsmöglichkeiten informieren. Zudem besteht die Möglichkeit, sich zur Antragstellung auf Einsichtnahme in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR beraten zu lassen.


Hintergrund:

Viele Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone / Deutschen Demokratischen Republik wurden unter dem Regime der SED auf unterschiedlichste Weise politisch verfolgt. Dies führte oftmals zu Benachteiligungen, die bei Betroffenen auch 30 Jahre nach dem Mauerfall und der deutschen Wiedervereinigung noch schwere Folgen haben können. Um diese zu mildern, wurden vom Deutschen Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen:

Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) ermöglicht die Aufhebung rechtsstaatswidriger strafrechtlicher Entscheidungen von staatlichen deutschen Gerichten. Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) regelt die Aufhebung grob rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen der DDR-Organe bzw. die Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit dieser Akte. Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) hat das Ziel, heute noch spürbare Auswirkungen verfolgungsbedingter Eingriffe in Beruf oder Ausbildung auszugleichen.

Diese Gesetze eröffnen den Menschen, die in der ehemaligen DDR Opfer politischer Verfolgung geworden sind, einen Weg, die Vergangenheit aufzuarbeiten, ihre Rehabilitierung zu beantragen und bei Vorliegen der Antragsvoraussetzungen Ausgleichsleistungen zu erhalten.

So erhalten Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR nach § 17 a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes eine monatliche Zuwendung, wenn sie eine mit wesentlichen Grundsätzen der freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 90 Tagen erlitten haben und in ihrer wirtschaftlichen Lage beeinträchtigt sind. Die Höhe der besonderen Zuwendung für Haftopfer beträgt seit dem 1. November 2019 bis zu 330 Euro.

Zudem besteht ein Anspruch auf eine berufliche Rehabilitierung, wenn beispielsweise aus politischen Gründen ein Arbeits- oder Studienplatz verloren ging bzw. verwehrt wurde und dieses Nachteile für die Rentenversicherung zur Folge hatte oder eine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung bei Verwaltungsunrecht, z. B. mit gesundheitlichen Folgeschäden.


Artikel-Informationen

erstellt am:
20.09.2021

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