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erstellt am:
27.05.2026
Behrens: „Dieser Gesetzesbeschluss stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität des öffentlichen Dienstes“
Der Niedersächsische Landtag hat am heutigen Mittwoch (27.05.2026) den Gesetzentwurf zur Änderung disziplinarrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften beschlossen. Damit ist ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt worden: Verfassungsfeindinnen und Verfassungsfeinde können künftig deutlich schneller aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden.
Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, sagt dazu: „Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind in besonderer Weise der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verpflichtet. Die überwältigende Mehrheit von ihnen tritt tagtäglich mit Integrität und einem festen Wertekompass für die Demokratie, unseren Staat und das Grundgesetz ein. Umso wichtiger ist es, dass dieses Engagement und die Verfassungstreue der Beamtinnen und Beamten nicht durch das Verhalten Einzelner in Frage gestellt wird. Menschen, die nicht die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, dürfen nicht Teil des Staatsdienstes sein. Dieser Gesetzesbeschluss stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität des öffentlichen Dienstes.“
Um diese Personen schneller als bisher aus dem Dienst entfernen zu können, ohne den Rechtsschutz der Betroffenen zu verkürzen, hat der Landtag – eine Reihe von Änderungen beschlossen:
• Die Disziplinarklage wird abgeschafft: Bislang konnten schwerwiegende Disziplinarmaßnahmen wie Entfernung aus dem Dienst, Aberkennung des Ruhegehalts oder Zurückstufung nur durch Verwaltungsgerichte nach Erhebung einer Disziplinarklage ausgesprochen werden. Künftig werden diese Maßnahmen durch Disziplinarverfügungen der zuständigen Behörde getroffen. Die gerichtliche Überprüfbarkeit bleibt dennoch vollständig erhalten.
• Stärkung des Rechtsschutzes: Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist nun gesetzlich ausgeschlossen. Die aufschiebende Wirkung einer Klage bleibt uneingeschränkt bestehen.
• Einbindung der Personalvertretung: Bei statusberührenden Disziplinarmaßnahmen wird die zuständige Personalvertretung angehört, sofern die betroffene Beamtin oder der betroffene Beamte zustimmt.
• Kooperation mit dem Verfassungsschutz: Es erfolgt eine Verpflichtung des Verfassungsschutzes, eigeninitiativ Erkenntnisse über Hinweise auf Verstöße gegen die Verfassungstreuepflicht an die jeweilige Dienstbehörde zu übermitteln. Das Disziplinargesetz enthält außerdem eine Rechtsgrundlage für die Disziplinarbehörden, um bei Verdacht auf Verletzung der Verfassungstreuepflicht Erkenntnisse vom Verfassungsschutz anzufordern.
• Effizienzsteigerung im Verfahren: Ermittlungen müssen nicht mehr, wie bisher, während der Anhörungsfrist ausgesetzt werden.
• Finanzielle Regelungen: Es wird eine Rückerstattungspflicht für weitergezahlte Bezüge bis zur Zustellung der Disziplinarverfügung sowie der Wegfall des Unterhaltsbeitrags bei Verstößen gegen die Verfassungstreuepflicht eingeführt.
• Vorläufige Maßnahmen: Der Einbehalt von Bezügen wird als „gebundene Entscheidung“ ausgestaltet, wenn eine Entfernung aus dem Dienst oder die Aberkennung des Ruhegehalts wahrscheinlich ist. Gleichzeitig wurde das Recht zur Ausübung einer Nebentätigkeit erweitert.
Ministerin Behrens betont: „Niedersachsen geht mit diesem Gesetz keinen Sonderweg. Andere Bundesländer und auch der Bund haben bereits vergleichbare Regelungen geschaffen. Wir schaffen klare und rechtssichere Verfahren für besondere Ausnahmefälle. Keineswegs geht es dabei um eine flächendeckende Abfrage oder Gesinnungskontrolle! Es geht ausschließlich darum, nachgewiesene Extremisten – also, Menschen, die aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeiten – zeitnah aus dem Staatsdienst zu entfernen. Wer eine Meinung äußert oder intern Kritik übt, ist davon nicht betroffen. Für einen solchen Schritt braucht es klare Nachweise, eindeutige Verstöße und eine rechtssichere Grundlage. Und genau die schaffen wir mit diesem Gesetz. Denn Verfassungsfeinde haben im Staatsdienst keinen Platz!“