Innenministerin Behrens besucht das Akut-Einsatzfahrzeug in Cloppenburg

Behrens: „Das Projekt zeigt eindrucksvoll, wie die Entlastung der Notfallrettung erfolgreich gefördert werden kann, und macht deutlich, wie wichtig innovative Versorgungsangebote sind“

Am heutigen Dienstag (28.07.2026) besuchte Niedersachsens Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, im Rahmen Ihrer Sommerreise das Akut-Einsatzfahrzeug (AEF) in Cloppenburg. Bei dem AEF handelt es sich um ein Rettungsfahrzeug, das mit einem oder einer Gemeindenotfallsanitäter/in besetzt ist. Es wird immer dann alarmiert, wenn eine rettungsdienstliche Intervention notwendig erscheint, und bereits erkennbar ist, dass die Patientin oder der Patient vor Ort behandelt werden kann und es keiner Einweisung ins Krankenhaus bedarf. Das können beispielsweise eine Unterzuckerung (Hypoglykämie), leichte Betriebsunfälle oder auch leichte Kita- und Schulunfälle sein.

Gemeinsam mit den Landkreisen Goslar und Vechta sowie der Stadt Oldenburg hat der Landkreis Cloppenburg zum ersten Januar 2025 das Projekt zur Erprobung einer neuen Versorgungsressource nach § 18 a Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) begonnen. Im Jahr 2025 konnten bereits 7.853 Einsätze registriert werden, die ohne das Akut-Einsatzfahrzeug in der Notfallrettung gelandet wären. Im Landkreis Cloppenburg wurden im selben Zeitraum 2.627 Einsätze durchgeführt, was einem monatlichen Durchschnitt von 200 Einsätzen entspricht.

Ministerin Behrens: „Das Projekt des Akut-Einsatzfahrzeuges zeigt eindrucksvoll, wie die Entlastung der Notfallrettung erfolgreich gefördert und umgesetzt werden kann, und macht zugleich deutlich, wie wichtig solche innovativen Versorgungsangebote sind.

Im Jahr 2025 konnten die Gemeindenotfallsanitäterinnen und -sanitäter mit dem AEF bereits mehr als 7.800 Notfälle versorgen, die andernfalls die Kapazitäten der regulären Notfallrettung in Anspruch genommen hätten. Dort, wo eine abschließende Versorgung vor Ort möglich ist, trägt das Projekt maßgeblich dazu bei, Rettungsdienst und Notaufnahmen zu entlasten.“

Im Landkreis Cloppenburg zeigt man sich sehr erfreut über die Entwicklung und der erste Kreisrat Ansgar Meyer wies noch einmal deutlich darauf hin, dass „die langfriste Integration in das NRettDG absolut sinnvoll und notwendig ist, um dauerhaft die Notfallrettung zu entlasten.“

Auf Basis der aktuellen Forschung durch die Universität Oldenburg und der Erfahrungsberichte der teilnehmenden Träger ist die Entlastung der Notfallrettung durch das AEF bereits jetzt nachgewiesen. Da der Rettungsdienst im SGB V bislang jedoch ausschließlich als Transportleistung erfasst wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aufnahme ins Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz erfolgen. Sobald die Änderung auf Bundesebene erfolgt ist, besteht seitens des Landesausschuss Rettungsdienst und allen Beteiligten der Wunsch, das AEF auch im NRettDG zu verankern. Eine entsprechende gesetzliche Formulierung wird im Niedersächsischen Innenministerium bereits erarbeitet.

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.07.2026

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