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Bundesrat stimmt verschärftem Waffengesetz auf Initiative von Niedersachsen zu

Pistorius: „Weniger Messer im öffentlichen Raum bedeuten mehr Sicherheit für alle“


Der Bundesrat hat heute (20. Dezember 2019) in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr dem vom Bundestag vorgelegten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes zugestimmt. Durch den Beschluss ist es nun möglich, das Führen von bestimmten Messern im Umfeld von Schulen, Einkaufszentren oder im öffentlichen Nahverkehr zu verbieten. Damit wird eine entsprechende Bundesratsinitiative Niedersachsens umgesetzt. Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagte: „Es freut mich sehr, dass unser Vorstoß zur Einrichtung von Waffenverbotszonen maßgeblich mit in die Änderung des Waffengesetzes eingeflossen ist. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir die Sicherheit der Menschen erhöhen, wenn im öffentlichen Raum weniger Messer mitgeführt werden dürfen.“

Die neue Regelung besagt, dass Waffenverbotszonen auch unabhängig von Kriminalitätsschwerpunkten eingerichtet werden können. Dazu Minister Pistorius: „Klar ist: Es gibt bestimmte Orte, an denen schlicht niemand eine Waffe oder ein Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge braucht. Das gilt im Umfeld von Schulen oder Kindergärten genauso wie in der Fußgängerzone. Darum ist es sinnvoll, dass die zuständigen Behörden durch die neuen Regelungen ermächtigt werden, Waffenverbotszonen auch an diesen Orten festzulegen.“ Niedersachsen wird diese Verordnungsermächtigung zeitnah umsetzen.

Für Personen mit einem berechtigten Interesse, bestimmte Waffen in der Öffentlichkeit mitzuführen, wie beispielsweise Jäger oder Personen, die Messer aus beruflichen Gründen mitführen, wird es im geänderten Waffengesetz Ausnahmen geben. Auch das Tragen eines Taschenmessers wird in einer Waffenverbotszone weiterhin möglich sein.

Der Bundesrat hat im Rahmen der Gesetzesänderung zudem beschlossen, die seit mehreren Jahren von Niedersachsen geforderte Regelabfrage beim Verfassungsschutz im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung in das Waffengesetz aufzunehmen. Minister Pistorius: „Das ist ein wichtiger Schritt, damit zukünftig möglichst keine Waffen auf legalem Wege in die Hände von Extremisten gelangen können.“

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erstellt am:
20.12.2019

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