Beschlüsse der Innenministerkonferenz in Hamburg: Wichtige Weichenstellungen für den Zivilschutz und den Kampf gegen hybride Bedrohungen

Heute (19.06.2026) endete die dreitägige Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenministerinnen und -minister sowie Innensenatoren und -senatorinnen der Länder (IMK) in Hamburg. Auf der Tagesordnung stand auch in diesem Jahr eine Vielzahl von Themen der Inneren Sicherheit, der Migrationspolitik sowie des Zivil- und Bevölkerungsschutzes. Angesichts einer Sicherheitslage, die immer stärker von internationalen Konflikten und hybriden Bedrohungen geprägt ist, nahm in Hamburg erstmals auch Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius an der Konferenz teil.

Der Fokus der Konferenz lag dementsprechend auf den Themen Zivilschutz und dem Kampf gegen hybride Bedrohungen. Dabei wurden zentrale Forderungen aus Niedersachsen in die Beschlüsse aufgenommen. Ebenso wurde der gemeinsame Beschlussvorschlag mit Hessen zur Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche einstimmig verabschiedet.
Keine Einigung gab es hingegen bei der Frage nach dem Umgang mit Schutzsuchenden aus Syrien.

Zivilschutz

Die IMK betont, dass Deutschland bis spätestens 2029 eine voll funktionsfähige zivile Verteidigungsfähigkeit als gleichwertige Säule zur militärischen Verteidigung aufbauen muss. Dafür seien eine enge Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen, klare bundesweite Zielvorgaben sowie eine zentrale Koordinierung durch den Bund erforderlich. Zugleich sollen zentrale Bereiche wie kritische Infrastrukturen, staatliche Handlungsfähigkeit, Bevölkerungsschutz und zivil-militärische Zusammenarbeit deutlich gestärkt werden. Parallel dazu fordert die IMK eine verlässliche Finanzierung durch den Bund, zusätzliche Investitionen sowie einen verbindlich ausgestalteten „Pakt für den Bevölkerungsschutz“, um die Maßnahmen wirksam umzusetzen.

Niedersachsens Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, erklärt dazu: „Deutschland steht immer stärker im Fokus hybrider Bedrohungen und ist darauf noch unzureichend vorbereitet. Die IMK ist sich einig: Nach der Zeitenwende und den massiven Investitionen in unsere militärischen Fähigkeiten braucht es dringend ein vergleichbares Engagement für unsere zivile Verteidigung. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung das Thema Zivilschutz nach den jahrelangen und wiederholten Forderungen der Länder endlich stärker in den Blick nimmt. Die angekündigten Investitionen des Bundes in Höhe von zehn Milliarden Euro bis 2029 sind ein wichtiges Signal, dabei darf es aber nicht bleiben. Die Länder sind sich einig, dass der Bund zukünftig mindestens zehn Prozent der jährlichen Ausgaben für die militärische Verteidigung für den Zivilschutz ausgeben muss. Diese Mittel sind notwendig, um die Strukturen aufzubauen, die wir für die gesamtstaatliche Verteidigungsfähigkeit brauchen. In Niedersachsen investieren wir bereits seit Jahren erhebliche Mittel in bessere Ausstattung für den Katastrophenschutz und werden dies auch in den kommenden Jahren fortsetzen.“

Kampf gegen hybride Bedrohungen

Die IMK stellt fest, dass hybride Bedrohungen ein breites Spektrum verdeckter Angriffe darstellen, die gezielt die Stabilität Deutschlands beeinträchtigen sollen. Nur durch ein gemeinsames, entschlossenes Vorgehen von Bund und Ländern können diese wirksam bekämpft werden. Die Chefinnen und Chefs der Innenressorts der Länder betonnen die Notwendigkeit eines gesamtstaatlichen Ansatzes und stärken hierfür insbesondere die Zusammenarbeit im neuen „Gemeinsamen Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen“ (GAZ Hybrid) sowie eine strategische Steuerung auf ministerieller Ebene.

Zugleich fordert die IMK eine enge Einbindung der Länder durch den Bund in die Entwicklung einer gemeinsamen Strategie und eines Umsetzungsplans gegen hybride Bedrohungen. Insgesamt zielt der entsprechende Beschluss auf eine bessere Koordinierung, klare Strukturen und eine stärkere Verzahnung aller sicherheitsrelevanten Akteure.

Innenministerin Behrens sagt: „In Niedersachsen haben wir ein gutes Lagebild über das, was bei uns im Land an hybriden Aktivitäten zu verzeichnen ist. Wir registrieren weiterhin Drohnenüberflüge, sowohl über unseren Hafenstandorten, Bundeswehrstandorten als auch anderen kritischen Infrastrukturen. Wir verzeichnen zudem steigende Fallzahlen in den Bereichen Spionage, Sabotage und bei Cyberattacken.
Deshalb haben wir frühzeitig Strukturen aufgebaut, Kompetenzen gebündelt und investieren gezielt in Fähigkeiten, die auf neue und komplexe Gefährdungslagen reagieren.

Damit sind wir leistungsfähig, vernetzt und handlungsbereit. Die wiederholten Beschlüsse der IMK zu diesem Thema sind wichtig und zeigen, dass sich alle Länder mittlerweile intensiv mit der hybriden Bedrohungslage befassen. Beschlüsse allein werden den russischen Präsidenten Wladimir Putin jedoch nicht aufhalten. Wir müssen bundesweit noch stärker ins Handeln kommen. Auf der militärischen Seite sind wir mit dem Bundesverteidigungsministerium auf einem sehr guten Weg und immer besser aufgestellt. Was die zivile Seite angeht, wünschen wir uns vom Bundesinnenministerium noch mehr Engagement und Steuerung. Wir werden jetzt sehr genau beobachten, ob und inwiefern die Einrichtung des Gemeinsamen Zentrums zur Abwehr hybrider Bedrohungen hier einen echten Mehrwert bringt.“

Zu weiteren Beschlüssen der IMK übermitteln wir Ihnen folgende Zitate der Niedersächsischen Innenministerin:

Umgang mit Schutzsuchenden aus Syrien

Behrens: „Ich bedauere sehr, dass es trotz vieler konstruktiver Gespräche im Vorfeld und am Rande der Konferenz nicht möglich war, mit allen unionsgeführten Ländern zu einer Verständigung über den Umgang mit Geflüchteten aus Syrien zu gelangen. Ich bin weiterhin überzeugt, dass wir einerseits ein geregeltes Verfahren für konsequente Rückführungen von Straftätern nach Syrien brauchen. Andererseits muss sich der Bundesinnenminister auch darum kümmern, dass wir den gut integrierten Menschen aus Syrien, die sich in Deutschland an die Regeln halten, die hier hart arbeiten und jeden Tag dazu beitragen, unser Land am Laufen zu halten, eine verlässliche Bleibeperspektive eröffnen.“

Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Behrens: „Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt im Netz darf nicht geschwächt werden. Mit dem Auslaufen der ePrivacy-Ausnahmeregelung ist auf EU-Ebene ein zentrales Instrument weggefallen, das bislang entscheidend dazu beigetragen hat, Täter zu identifizieren und Missbrauchsdarstellungen schneller aus dem Netz zu entfernen. Wir müssen damit rechnen, dass wichtige Hinweise – insbesondere aus internationalen Meldesystemen – künftig ausbleiben oder zumindest deutlich zurückgehen. Dies hätte zur Folge, dass Straftaten unentdeckt bleiben und das Risiko für Täter sinkt, zur Verantwortung gezogen zu werden.
Die IMK fordert deshalb mit Nachdruck: Unternehmen, die Hinweise wie die sogenannten NCMEC-Meldungen übermitteln wollen, brauchen Rechtssicherheit, dass sie für die Datenübermittlung nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene für eine dauerhafte und tragfähige Regelung einsetzen, die hinter dem bisherigen Schutzniveau nicht zurückbleibt. Klar ist: Weniger Hinweise bedeuten mehr Raum für Täter – und genau das dürfen wir nicht zulassen. Unser Ziel bleibt unverändert: maximaler Schutz für Kinder und eine konsequente Strafverfolgung im digitalen Raum. In diesem Zusammenhang ist es zu begrüßen, dass die Bundesregierung nun auch endlich einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, mit dem Internet-Zugangsdienstanbieter verpflichtet werden sollen, IP-Adressen für einen Zeitraum von drei Monaten zu speichern.“

Fußball ohne Gewalt

Behrens: „Es ist ein wichtiger Schritt nach vorn, dass der DFB die dringend notwendigen Änderungen der Stadionverbotsrichtlinien sowie die Einrichtung einer Zentralen Aufsichts- und Überprüfungsstelle Stadionverbote beschlossen hat. Alle Innenministerinnen und -minister haben die klare Erwartungshaltung, dass die Vereine das Instrument der Stadionverbote nun wirklich konsequenter nutzen, um die Minderheit, die mit Gewalttaten auffällt, aus unseren Stadien herauszuhalten. Gewalt ist kein Teil von Fankultur. DFB, DFL und Vereine bleiben gefordert, sich mit der Problematik, insbesondere mit Blick auf Risikospiele weiter intensiv auseinanderzusetzen.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.06.2026

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