Artikel-Informationen
erstellt am:
28.08.2026
Auch mehr als drei Jahrzehnte nach dem Mauerfall und der deutschen Wiedervereinigung sind zahlreiche Opfer weiterhin von den Folgen des SED-Regimes betroffen. Um sie über bestehende Hilfs- und Leistungsangebote sowie über relevante Änderungen zu informieren, organisiert das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung regelmäßig Beratungstage vor Ort in der Region.
Zahlreiche Anspruchsberechtigte haben bislang noch keine Leistungen beantragt.
Eine wesentliche Änderung ist seit dem 01.07.2025 in Kraft: Für die sogenannte Opferrente entfällt die bisherige Bedürftigkeitsprüfung. Die besondere Zuwendung wird nunmehr einkommensunabhängig gezahlt und ab dem Jahr 2026 - orientiert an der gesetzlichen Rentenentwicklung - dynamisiert. Die Zuwendung beträgt aktuell 417 Euro monatlich.
Die Beratung erfolgt unter anderem durch fachkompetente Vertreterinnen und Vertreter der Opferverbände und durch das Niedersächsische Netzwerk für SED- und Stasiopfer sowie durch Fachpersonal aus Sachsen-Anhalt. Einige der Beratenden waren selbst Opfer der Diktatur in der DDR und bringen daher neben ihrer fachlichen Kompetenz auch persönliche Erfahrungen ein. Der nächste Beratungstag findet statt am:
Dienstag, 08. September 2026
10.00 bis 15.00 Uhr
Landkreis Verden - Raum 0040 im EG des Westflügels -
27283 Verden (Aller), Lindhooper Str. 67
Die Teilnahme an der Beratung ist auch ohne vorherige Anmeldung möglich.
Terminabsprachen im Vorfeld erfolgen telefonisch unter der Telefonnummer 0511/1204768. Der Beratungsraum ist barrierefrei erreichbar. Telefonische Anfragen sind am Beratungstag während der genannten Sprechzeiten unter der Telefonnummer 04231/15484 möglich.
Auf Grundlage der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze wird geprüft, welche Möglichkeiten der Rehabilitierung oder Anerkennung im Einzelfall bestehen. Darüber hinaus gibt es Gelegenheit, sich über den neuen bundesweiten Härtefallfonds zu informieren. Über diesen können erstmals auch Betroffene außerhalb der ostdeutschen Bundesländer unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützungsleistungen erhalten.
Zudem können Interessierte Unterstützung bei Anträgen zur Einsicht in Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes erhalten oder direkt einen entsprechenden Antrag beim Stasi-Unterlagen-Archiv stellen. Hierfür ist ein gültiger Personalausweis erforderlich.
Hintergrundinformationen:
Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht hat der Deutsche Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen, die sich auf die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ehemaliger DDR-Bürgerinnen und -Bürger beziehen.
Die drei Rehabilitierungsgesetze sind miteinander verzahnt und ergänzen sich.
Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) ermöglicht Betroffenen die Aufhebung rechtsstaatswidriger strafrechtlicher Entscheidungen von staatlichen deutschen Gerichten und sieht unter anderem Hilfen nach § 17 (Kapitalentschädigung) und § 17a (Besondere Zuwendung) vor. Die Kapitalentschädigung beträgt aktuell 306,78 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat einer mit den wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Freiheitsentziehung.
Ab 90 Tagen Haftzeit kann eine einkommensunabhängige Zuwendung für Haftopfer („Opferrente“) in Höhe von aktuell 417 Euro gewährt werden.
Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) knüpft mit dem Ziel eines Nachteilsausgleichs verfolgungsbedingter Eingriffe in Ausbildung oder Beruf an das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz und das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz an. Es erfasst auch Maßnahmen des Betriebes oder staatlicher Organe (u.a. Nichtzulassung oder Exmatrikulation zu Fach-/Hochschule, Kündigung oder Lohn- bzw. Gehaltsminderung, Entzug der Gewerbeerlaubnis).
Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) dient der Aufhebung von elementar rechtsstaatswidrigen Verwaltungshandelns bzw. politischer Verfolgungsmaßnahmen, wenn die Maßnahmen zu einer gesundheitlichen Schädigung, einem Eingriff in Vermögenswerte oder einer beruflichen Benachteiligung (z. B. im Rahmen einer Ausreiseantragstellung) geführt haben. Die noch heute unmittelbar für Betroffene fortwirkenden Folgen von Verwaltungswillkür und Verwaltungsunrecht sollen durch soziale Ausgleichsmaßnahmen gemildert werden.
Seit dem 09.11.2025 steht Opfern politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR ein neuer bundesweiter Härtefallfonds offen. Dieser richtet sich an in Deutschland lebende Opfer politischer Verfolgung in der DDR, die nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen rehabilitiert wurden oder eine entsprechende Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz vorlegen können und sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden. Auch Ehepartnerinnen und Ehepartner, Kinder, Eltern und Hinterbliebene von ehemals politisch Inhaftierten können Unterstützung erhalten, sofern sie bedürftig sind. Mit der Durchführung ist die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte in Bonn betraut.