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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zu Asylbewerbern

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22. Januar 2016; Fragestunde Nr. 43

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe, Jörg Bode, Christian Dürr und Dr. Stefan Birkner (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Trotz eines bereits vorliegenden negativen Asylbescheides gibt es etwa 15.000 Menschen in Niedersachsen, denen eine Duldung ausgesprochen wurde. Langjährig Geduldete leiden unter der Problematik, dass sie Arbeitsverboten unterliegen und ihnen damit wichtige Möglichkeiten der Integration verwehrt bleiben. Kinder unterliegen jedoch der Schulpflicht und finden so auch Anschluss in die Gesellschaft. Gerade langjährig geduldete Familien weisen daher oft Mitglieder auf, von denen ein Teil sehr gut und der andere Teil kaum integriert ist.

Nicht selten kommt es daher zu Fällen, in denen auch in Niedersachsen Personen abgeschoben werden, die das Land der Rückführung nie gesehen haben oder bewusst erlebt haben.

Vorbemerkung der Landesregierung

Eine Abschiebung ist gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG auszusetzen, solange der Vollzug aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist. Ein Grund für eine Verzögerung der Aufenthaltsbeendigung kann in einer aktuellen, durch gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachten, Reiseunfähigkeit liegen.

Aber auch falsche Angaben der abzuschiebenden Person zur Identität oder Staatsangehörigkeit können zu einer Duldung führen. Das Verweigern der gesetzlichen Mitwirkungspflicht bei der Passersatzpapierbeschaffung steht einer zeitnahen Rückführung ebenfalls entgegen.

Eine Duldung kann allerdings auch im Ermessenswege erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen oder erhebliche öffentliche Interessen eine vorübergehende Anwesenheit der Ausländerin oder des Ausländers im Bundesgebiet erfordern.

Soweit in der Vorbemerkung der Eindruck erweckt werden sollte, langjährig Geduldete unterlägen grundsätzlich einem Arbeitsverbot, entspräche dies nicht der Rechtslage. Tatsächlich unterlagen geduldete Ausländerinnen und Ausländer bis zum Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes am 24. Oktober 2015 u. a.dann einem Beschäftigungsverbot, wenn aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei ihnen aus Gründen, die sie selbst zu vertreten hatten, nicht vollzogen werden konnten. Dies war insbesondere dann der Fall, wenn sie das Abschiebungshindernis selbst herbeiführten, weil sie über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit täuschten oder falsche Angaben machten.

Nach Auffassung der Landesregierung war diese seinerzeit in der Beschäftigungsverordnung verankerte Regelung aus verschiedenen Gründen weder zielführend noch angemessen. Niedersachsen hatte deshalb mehrfach im Bundesrat beantragt bzw. entsprechende Anträge anderer Länder unterstützt, diese Vorschrift ersatzlos zu streichen. Leider fanden sich dafür nicht die erforderlichen Mehrheiten. Der Bundesrat hatte allerdings mit den Stimmen Niedersachsens gefordert, jugendliche oder heranwachsende geduldete Ausländerinnen und Ausländer von der Anwendung dieser Regelung auszunehmen. Diese Forderung wurde vom Deutschen Bundestag aber nicht aufgegriffen.

Mit Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes am 24. Oktober 2015 hat sich die Rechtslage insoweit geändert, als die entsprechende Regelung von der Beschäftigungsverordnung in das Aufenthaltsgesetz überführt und inhaltlich verschärft wurde. Seitdem unterliegen auch Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten, deren nach dem 31. August 2015 gestellter Asylantrag abgelehnt wurde, einem Verbot jeder Erwerbstätigkeit.

1. Wie viele abgelehnte Asylbewerber mit Duldungsstatus leben seit mindestens drei, fünf, sieben bzw. zehn Jahren in Niedersachsen?

Staatsangehörigkeit

Aufenthaltsdauer

Summe

bis 3 Jahre

3 bis 5 Jahre

5 bis 7Jahre

7 bis 10 Jahre

11 Jahre und länger

Afghanistan

309

170

17

3

18

517

Ägypten

1

1

2

Albanien

664

2

7

673

Algerien

234

20

8

4

14

280

Angola

2

2

4

8

16

Argentinien

1

1

Armenien

53

16

21

24

78

192

Aserbaidschan

66

6

10

13

99

194

Äthiopien

5

2

2

9

Bangladesch

3

3

Staatsangehörigkeit

Aufenthaltsdauer

Summe

bis 3 Jahre

3 bis 5 Jahre

5 bis 7Jahre

7 bis 10 Jahre

11 Jahre und länger

Benin

5

5

Bhutan

6

6

Bolivien

1

1

Bosnien und Herzegowina

382

10

4

5

61

462

Brasilien

1

2

3

Bulgarien

2

1

1

1

5

Burkina-Faso

2

2

Burundi

2

1

1

5

2

11

China

6

3

1

9

15

34

Dänemark u. Färöer

1

1

Dominikanische Republik

1

1

2

Dschibuti

2

2

Elfenbeinküste (Cote d' Ivoire)

99

33

6

5

13

156

Eritrea

94

94

Frankreich

1

1

Gabun

3

1

1

5

Gambia

5

1

1

3

3

13

Georgien

188

23

6

3

19

239

Ghana

114

17

2

4

9

146

Griechenland

2

2

Guinea

5

1

2

4

12

Guinea-Bissau

1

1

2

Haiti

5

2

1

8

Indien

37

61

7

4

16

125

Indonesien

1

1

Irak

234

66

33

17

118

468

Iran, Islamische Republik

115

59

10

7

64

255

Israel

5

1

3

9

Italien

1

1

Jemen

7

7

Jordanien

7

2

2

21

32

Jugoslawien (ehemals)

93

1

23

117

Kamerun

9

3

2

4

13

31

Kanada

2

2

Kasachstan

7

2

6

14

29

Kenia

5

4

2

1

12

Kirgisistan

1

1

1

3

Kolumbien

6

3

9

Kongo

2

2

Kongo, Dem. Republik

2

2

1

1

6

12

Korea (Republik)

1

5

3

9

Korea, Dem. Volksrepublik

1

2

3

Kosovo

1.208

114

61

61

400

1.844

Kroatien

1

10

3

22

36

Libanon

125

56

38

60

203

482

Liberia

29

4

2

3

38

Libyen

2

1

1

4

Litauen

2

2

Mali

17

17

Marokko

147

2

1

3

3

156

Staatsangehörigkeit

Aufenthaltsdauer

Summe

bis 3 Jahre

3 bis 5 Jahre

5 bis 7Jahre

7 bis 10 Jahre

11 Jahre und länger

Mazedonien

648

46

4

4

30

732

Mexico

1

1

Moldau (Republik)

2

2

Montenegro

877

28

5

12

66

988

Myanmar

1

1

Nepal

12

4

2

6

9

33

Niederlande

1

1

Niger

1

1

Nigeria

60

30

15

5

33

143

Ohne Angabe

3

3

6

ohne Bezeichnung

7

2

1

10

Pakistan

130

7

1

3

19

160

Peru

2

1

3

6

Philippinen

1

1

5

7

Polen

2

1

9

12

Portugal

1

1

2

Ruanda

8

8

Rumänien

1

6

4

11

Russische Föderation

305

33

23

26

93

480

Saudi Arabien

3

1

4

Senegal

3

2

5

Serbien

1.908

180

39

73

435

2.635

Serbien (ehemals)

34

4

6

10

29

83

Serbien und Montenegro (ehemals)

54

6

5

46

111

Sierra Leone

8

7

15

Simbabwe

2

8

2

1

13

Somalia

210

7

4

221

Sonstige afrikanische Staatsangehörigkeiten

17

9

3

6

18

53

Sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten

45

31

19

10

9

114

Sonstige europäische Staatsangehörigkeiten

6

1

7

Sowjetunion (ehemals)

1

1

Spanien

3

3

Sri Lanka

1

2

4

1

18

26

Staatenlos

17

4

1

1

37

60

Südafrika

2

1

3

Sudan (ehemals)

31

23

7

1

62

Sudan (ohne Südsudan)

184

11

2

197

Südsudan

20

20

Syrien, Arabische Republik

463

7

2

3

34

509

Tadschikistan

1

1

Staatsangehörigkeit

Aufenthaltsdauer

Summe

bis 3 Jahre

3 bis 5 Jahre

5 bis 7Jahre

7 bis 10 Jahre

11 Jahre und länger

Taiwan

2

2

Thailand

5

1

3

9

Togo

1

2

5

8

Tschad

1

1

Tschechische Republik

1

1

Tunesien

11

1

5

17

Türkei

136

37

18

31

305

527

Uganda

1

1

Ukraine

34

2

3

2

22

63

Ungeklärt

164

69

45

40

321

639

Usbekistan

1

1

Venezuela

2

1

1

4

Vereinigte Staaten von Amerika

4

1

5

Vietnam

36

10

7

6

23

82

Weißrussland

8

2

2

12

Gesamt

9.782

1.258

471

526

2.887

14.924

Die Daten beruhen auf einer Abfrage aus dem Ausländerzentralregister von Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Stand 30. November 2015). Die Statistik zum
31. Dezember 2015 liegt dem BAMF noch nicht vor. Zu den geduldeten Ausländerinnen und Ausländer zählen dabei neben den abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern auch andere Personen, die aus asylverfahrensunabhängigen Gründen nicht oder nicht mehr im Besitz eines Aufenthaltstitels sind.

2. Aus welchen Ländern stammen diese?

Siehe die Tabelle zu Frage 1.

3. Wie viele Menschen, die einen gewöhnlichen Aufenthalt von mindestens drei Jahren in Niedersachsen hatten, wurden im Jahr 2015 in welche Länder abgeschoben?

Da das Land über die entsprechenden Daten nicht verfügt, wurden die für aufenthaltsrechtliche – und aufenthaltsbeendende - Maßnahmen zuständigen kommunalen Ausländerbehörden befragt. Von den 53 niedersächsischen Ausländerbehörden haben 30 Ausländerbehörden geantwortet. In der Zuständigkeit dieser Ausländerbehörden wurden im Jahr 2015 insgesamt 44 Personen abgeschoben, die einen gewöhnlichen Aufenthalt von mindestens drei Jahren hatten.

Land

Anzahl der
Personen

Türkei

2

Kosovo

4

Litauen

2

Algerien

1

Serbien

16

Bosnien und Herzegowina

1

Mazedonien

6

Russische Föderation

3

Kasachstan

1

Polen

1

Iran

1

Kongo

1

Nigeria

2

Libanon

1

Montenegro

2

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2016

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