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Schünemann: Untersuchung bietet Chance für Kommunen zur Einschätzung eigener Zukunftsfähigkeit

Hesse-Gutachten zur Kommunalstruktur in Niedersachsen


HANNOVER. Innenminister Uwe Schünemann und Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Jens Hesse, Vorstandsvorsitzender des Internationalen Instituts für Staats- und Europawissenschaften (ISE) Berlin, haben die Untersuchung „Kommunalstrukturen in Niedersachsen“ vorgestellt. „Das Gutachten wird vielen Kommunen helfen, ihre Zukunftsfähigkeit einzuschätzen und zu erörtern, welche Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Lage zur Verfügung stehen. Jetzt wird es für die Gemeinden, Städte und Landkreise, die Kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung darum gehen, sich intensiv mit dem Gutachten auseinander zu setzen und die richtigen Schlüsse aus der Analyse zu ziehen“, sagte Schünemann am Mittwoch in Hannover. Der Minister bot den Kommunen an, die Abstimmungsprozesse vor Ort auf Anfrage durch das Innenministerium begleiten zu lassen.

„Bedingt durch die stetige Verschlechterung der haushaltswirtschaftlichen Situation und durch die demographische Entwicklung ist die Bereitschaft vieler Kommunen zu freiwilligen Zusammenschlüssen gestiegen. Zugleich erwarten immer mehr kommunalpolitisch Verantwortliche Orientierung, an welchen Kriterien sie sich ausrichten sollen. Vor diesem Hintergrund haben die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände im „Zukunftsvertrag“ eine Bestandsaufnahme der niedersächsischen Kommunalstrukturen vorgesehen“, sagte Schünemann.

Das Gutachten bewertet durch seinen breit gefächerten wissenschaftlichen Ansatz die Zukunftsfähigkeit der Kommunen auf der Basis zahlreicher praxisbezogener Indikatoren. In der Form einer empirisch-analytischen Bestandsaufnahme werden die Grundlagen der letzten allgemeinen kommunalen Gebietsreform in Niedersachsen überprüft und Anregungen zur Stabilisierung oder Weiterentwicklung der kommunalen Gebiets- und Kooperationsstrukturen unterbreitet. Vorrangig sind zwar die Landkreise und kreisfreien Städte angesprochen, doch findet auch die Situation der Samtgemeinden und Gemeinden Berücksichtigung.

In dem Gutachten wird hervorgehoben, dass es nach der Neuorganisation der Landesverwal-tung, die die Landesregierung bereits im Jahre 2003 begonnen hat und weiterhin gestaltet, nunmehr auch ergänzender Ansätze im kommunalen Bereich bedarf.

„Ich habe in dem Gutachten keine neuen Leitbilder für den Gebietszuschnitt und die Struktur der niedersächsischen Kommunen entwickelt. Aufgrund unseres Ansatzes wurde vielmehr herausgearbeitet, dass sich angesichts der höchst unterschiedlichen Verhältnisse in den Landkreisen, Städten und Gemeinden zwar für mehrere Gebietskörperschaften Änderungen anbieten, doch nicht alle Kommunen und selbst die angesprochenen nicht gleichförmig betroffen sind. Im Ergebnis haben wir jene Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen ausgewiesen, für die sich nach den von uns gewählten Indikatoren Stabilisierungsbedarf stellt. Die kommunalen Strukturen entsprechen in diesen Räumen nicht mehr den heutigen Anforderungen“, so Prof. Hesse.

Als Handlungsoptionen zur Befriedigung des festgestellten Stabilisierungsbedarfs kommen für den Gutachter vor allem eine weitere, dann allerdings verbindliche kommunale Zusammenarbeit sowie gebietliche Zusammenschlüsse in Betracht.

Für alle Räume mit Stabilisierungsbedarf weist Prof. Hesse jeweils konkrete Handlungsoptionen aus. Er entwickelt diese auf der Grundlage einer umfangreichen Bestandsaufnahme der regionalen Verflechtungsbeziehungen wie der sich bildenden Kooperationsräume und bewertet die Vor- und Nachteile der einzelnen Optionen. Stets seien individuelle Lösungen gefragt.

Im Gesamtergebnis seiner Untersuchungen kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass

  • nach der laufenden Freiwilligkeitsphase und angesichts nur begrenzter weiterer Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit „selektive Gebietsreformen und punktuelle Anpassungen“ unausweichlich sein dürften. Das gelte zunächst für die Landkreisebene, doch bietet sich ggf. auch eine Einkreisung kleinerer kreisfreier Städte an;
  • sich auch auf Gemeindeebene „gelenkte“ Fusionen anbieten;
  • eine allgemeine Gebietsreform im Land hingegen nicht erforderlich sei und
  • sich auch keine Bildung von etwa 8 bis 12 Großkreisen empfehle.

„Eine allgemeine Gebietsreform und Großkreisbildungen würden der Heterogenität des Landes nicht wirklich gerecht, da das Land unabhängig von der Größe der einzelnen kommunalen Körperschaften sowohl über prosperierende Räume, in denen kein Handlungsbedarf besteht, als auch über deutlich stabilisierungsbedürftige Räume verfügt“.

Diese vom Gutachter vorgestellten Räume umfassen in der Summe 19von insgesamt 37 niedersächsischen Landkreisen und drei von insgesamt acht kreisfreien Städten. Die stabilisierungsbedürftigen Landkreise sind Wittmund, Friesland, Wesermarsch, Cuxhaven, Osterholz, Oldenburg, Verden, Nienburg, Schaumburg, Hameln-Pyrmont, Holzminden, Northeim, Osterode, Goslar, Wolfenbüttel, Helmstedt, Peine, Uelzen und Lüchow-Dannenberg. Als stabilisierungsbedürftige kreisfreie Städte gelten Wilhelmshaven, Delmenhorst und Salzgitter.

Gutachten Kommunalstrukturen in Niedersachsen

 

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Artikel-Informationen

erstellt am:
14.07.2010
zuletzt aktualisiert am:
15.07.2010

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