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Beantwortung der Mündl. Anfrage der Grünen zu Datenmissbrauch durch Internetplattformen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 23. August 2018; Fragestunde Nr. 16

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Eva Viehoff, Dragos Pancescu, Julia Willie Hamburg, Detlev Schulz-Hendel, Helge Limburg und Anja Piel (GRÜNE) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

In der Antwort auf die Fragen 7 und 10 in der Drucksache 18/730 verweist die Landesregierung auf die Antwort der Landesbeauftragten für den Datenschutz. Dabei bleibt offen, ob die Landesregierung über eigene Erkenntnisse als „Verantwortlicher“ im Sinne von Artikel 4 der 7. DSGVO verfügt oder aufgrund anderer Gesetze exekutive Verantwortlichkeiten sieht.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Fragen 7 und 10 in der Drucksache 18/730 befassten sich mit Datenmissbrauch, Spenden und möglichen Wahlmanipulationen durch Internetplattformen im Zusammenhang mit Wahlen. Die Vorbemerkungen zur Frage verwiesen auf Wahlkämpfe in Deutschland und im Ausland und das Risiko möglicher Manipulationen dabei.

Die Nachfrage richtet sich an die Landesregierung als „Verantwortliche“ im Sinne von Artikel 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung.

Die in der Anfrage in Bezug genommenen Internetplattformen werden von der Landesregierung nicht betrieben, so dass sich die Frage der Verantwortlichkeit nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO nicht stellt.

Weitere Erkenntnisse aufgrund einer exekutiven Verantwortung liegen der Landesregierung nicht vor.

Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu den o. g. Fragen aufgrund eigener exekutiver Verantwortung vor?

s. Vorbemerkungen

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.08.2018

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