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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zur Telekommunikationsüberwachung

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 23. August 2018; Fragestunde Nr. 25

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe und Jörg Bode (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Laut der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage schriftliche Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion („Datenschutz in der Praxis der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung“, Drucksache 17/4865, Nr. 56) setzt die Polizei zur Durchführung der Telekommunikationsüberwachung keine eigene Software ein, sondern bezieht diese Systemtechnik vom freien Markt. Für die kontinuierliche Wartung und Anpassung der Software ist die Polizei laut „Stellungnahme der Landesregierung zum XXII. Bericht über die Tätigkeit der Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Jahre 2013 und 2014 (Drs. 17/4650)“ in der Drucksache 17/5855, Seite 5, von dem Hersteller abhängig.

Nach Aussage der Landesregierung handelt es sich bei dem entsprechenden Unternehmen seit einer Ausschreibung im Jahr 2010 um die Firma Syborg (Drucksache 16/4545, Nrn. 20, 25 a). Die Herstellerfirma hat nach Ansicht der Landesbeauftragten für den Datenschutz in Niedersachsen (LfD) insbesondere datenschutzrechtliche Mängel, die bereits in ihrem Tätigkeitsbericht über die Jahre 2013 und 2014 genannt sind, bis heute nicht abgestellt (Drucksache 17/4650, Seite 28 bis 30; Stellungnahme der LfD, Vorlage 21 zu Drucksache 18/850). Dabei hatte die Landesregierung nach ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion in der Drucksache 17/5030, Nr. 31 („Was hat die Landesregierung getan, um die datenschutzrechtlichen Mängel bei TKÜ-Maßnahmen abzustellen [Teil 2]“) bereits bis zum Jahr 2016 derart eindringlich auf den Hersteller eingewirkt, dass sämtliche vertraglichen Möglichkeiten außer einer Kündigung ausgeschöpft gewesen seien.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die betriebssichere und rechtskonforme Durchführbarkeit von Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) in Niedersachsen ist von herausragender Bedeutung für strafprozessuale und gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen. Dabei ist die TKÜ-Anlagentechnik als hochkomplex zu betrachten und bedarf für die Aufrechterhaltung eines sicheren Betriebs des fortlaufenden Supports durch die Herstellerfirma. Mit der im Jahr 2010 europaweit ausgeschriebenen Systemtechnik zur Durchführung von Telekommunikationsüberwachungen in Niedersachsen wurde die Firma Syborg bezuschlagt, die die Systemtechnik aufgrund unterschiedlichster technischer Problemstellungen erst am 22. Oktober 2012 mit einem stark reduzierten Leistungsumfang in den eingeschränkten Wirkbetrieb überführen konnte.

Seitdem ist das Landeskriminalamt Niedersachsen mit dem Systemtechniklieferanten in fortlaufenden Abstimmungen und Anpassungsprozessen der Technik, um einerseits geschuldete Leistungsmerkmale umzusetzen und andererseits Anpassungen an die dynamische Weiterentwicklung der Kommunikationstechnik – auch betreffend datenschutzrechtlicher Anforderungen – umzusetzen. Die Abhängigkeit vom Lieferanten / Dienstleister zur TKÜ-Technik ist hierbei ganz maßgeblich. Die relevanten Problemstellungen wurden mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) kontinuierlich kommuniziert.

Mit dem Ziel, weiterhin eine zukunftssichere Telekommunikationsüberwachung sicherzustellen, vereinbarten die norddeutschen Küstenländer eine Zentralisierung der TKÜ im Nordverbund mittels Einrichtung und Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums TKÜ (RDZ TKÜ). Die Realisierung erfolgt derzeit unter der Federführung Niedersachsens. Ein Wirkbetrieb der einzelnen Partnerländer erfolgt nach derzeitigem Planungsstand aufgrund technischer und leistungsabhängiger Faktoren der TKÜ-Anlage sukzessive und soll bis voraussichtlich November 2020 vollständig abgeschlossen sein.

Die vertragliche Basis der gemeinsamen Projektierung zum Aufbau des RDZ stellt das „Verwaltungsabkommen über die Finanzierung der Projektierung zur Errichtung des Rechen- und Dienstleistungszentrum Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer“ vom 24. September 2015 dar. Die rechtliche Grundlage des gemeinsamen Betriebs und der gemeinsamen Finanzierung des RDZ bildet der am 1. August 2016 in Kraft getretene „Staatsvertrag über die Einrichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer“. Dieser enthält u.a. abschließende Regelungen zu verbindlichen finanziellen Beteiligungen der Partnerländer.

Die LfD rügt datenschutzrechtliche Mängel (siehe u. a. „Datenschutz in der Praxis der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung“, Drucksache 17/4865, Nr. 56) der aktuellen TKÜ-Anlage. Es steht fest, dass nicht alle Mängel behoben werden konnten und können, weil dies technisch nicht möglich ist oder unverhältnismäßig hohen Kostenaufwand hervorrufen würde. Hierüber ist die LfD auch informiert worden und steht im Dialog mit dem Landeskriminalamt Niedersachsen. Bis zur Realisierung des RDZ TKÜ ist die aktuelle Systemtechnik weiter zu betreiben.

In das laufende Projekt „RDZ TKÜ“ ist die LfD frühzeitig eingebunden worden. Es ist Gegenstand der Leistungsbeschreibung für das laufende Vergabeverfahren, mit Realisierung des RDZ TKÜ alle wesentlichen datenschutzrechtlichen Mängel zu beheben.

1. In welchen Bereichen bestehen weiterhin bereits gegenüber der Herstellerfirma gerügte Mängel?

Zu den in der Drucksache 17/4865 aufgeführten Problemfeldern der Mängelpunkte der LfD konnten bislang, bedingt durch die Abkündigung der Systemtechnik durch den Systemlieferanten, mit Ausnahme der Verschlüsselung der Inhalts- und Verkehrsdaten durch die Anschaffung entsprechender Technik, keine abschließenden Lösungen erzielt werden. Insoweit sind die dort beschriebenen Sachstände zu (a.) und (b.) unverändert. Die geforderte Mandantentrennung (b.) ist Gegenstand der Leistungsbeschreibung für das „RDZ TKÜ“. Die Vervollständigung des Rechte-Rollen-Konzepts (c.) ist bei der Firma beauftragt. Die Protokollierung (d.) wird ebenso im geforderten Umfang mit dem „RDZ TKÜ“ realisiert werden. Hinsichtlich der Vorlage ausstehender Dokumentationen (e.) ist ausweislich eines Berichts des LKA NI nach entsprechender Zulieferung keine weitere Beanstandung der LfD erfolgt. Die geforderte Verschlüsselung (f.) wurde zwischenzeitlich technisch umgesetzt. Hinsichtlich der Voraussetzungen zur Fernwartung (g.) ist festzustellen, dass – sofern etwaige kernbereichsverletzende Informationen aufgezeichnet und erkannt wurden – diese zur Fehlerbehebung im Anlassfall nicht an einen externen Dienstleister übergeben werden.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

2. Ist die Firma Syborg weiterhin mit der Bereitstellung und Wartung der TKÜ-Systemtechnik in Niedersachsen beauftragt, und, falls ja, wann endet die Laufzeit des Vertrages?

Der aktuelle Service- und Wartungsvertrag mit der Firma Syborg endet am 31. Dezember 2018. Der Entwurf eines Vertrages für die Jahre 2019 – 2021 liegt vor und wird mit der Firma Syborg aktuell verhandelt.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

3. Welchen Handlungsbedarf mit welchen Maßnahmen sieht die Landesregierung, um auch nach dem Ende der Vertragslaufzeit mit der Herstellerfirma die Handlungsfähigkeit der Polizei in Bezug auf die Telekommunikationsüberwachung sicherzustellen?

Die Landesregierung sieht mit der Aufnahme des Wirkbetriebs des RDZ TKÜ im Jahr 2020 die Handlungsfähigkeit der Polizei zur Telekommunikationsüberwachung auch weiterhin gewährleistet.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

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erstellt am:
23.08.2018

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