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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zur Registrierung von Asylbewerbern

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 3. März 2017; Fragestunde Nr. 36

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Jan-Christoph Oetjen, Gabriela König, Christian Dürr, Dr. Marco Genthe, Hillgriet Eilers und Dr. Stefan Birkner (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung „Wollte Ausländerbehörde Sozialbetrug vertuschen?“ der Abgeordneten Jörg Bode, Jan-Christoph Oetjen, Christian Grascha, Horst Kortlang, Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe, Almuth von Below-Neufeldt (Drucksache 17/7350, Nr. 57) ergeben sich weitere Nachfragen im Hinblick auf die Registrierungen.

1. Bei wie vielen Asylbewerbern wurden bisher keine Fingerabdrücke genommen?

Grundlage für die erkennungsdienstliche Behandlung von Ausländerinnen und Ausländern, die um Asyl nachsuchen, ist § 16 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG). Erkennungsdienstliche Maßnahmen sind die Aufnahme von Lichtbildern sowie von Abdrucken aller zehn Finger.

Bis 2015 erfolgte die diesbezügliche Registrierung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das im Rahmen des Stellens von Asylanträgen Fingerabdrücke von den betreffenden Personen aufnahm. Auf Grund der stark angestiegenen Zugangszahlen in den Jahren 2014 und insbesondere 2015 sah sich das BAMF nicht mehr in der Lage, alle Asylanträge zeitnah entgegenzunehmen und eine erkennungsdienstliche Behandlung mit Abnahme von Fingerabdrücken zu ermöglichen. Daher wurde das Registrierungssystem seit Ende 2015 durch die Einführung der Personalisierungsinfrastrukturkomponente PIK umgestaltet. In Niedersachsen erfolgte ab März 2016 zunächst im Ankunftszentrum Fallingbostel-Oerbke, nach Ausstattung mit den PIK bis Ende Mai 2016 auch an den weiteren fünf Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) in Braunschweig, Bramsche, Friedland, Oldenburg und Osnabrück die Aufnahme von Fingerabdrucken bereits bei der dortigen Registrierung und Aufnahme. Seit Juni 2016 werden in Niedersachsen keine Asylsuchenden mehr aufgenommen, von denen nicht Fingerabdrücke genommen werden (hierzu auch die Antwort der Landesregierung auf die in der Vorbemerkung der Abgeordneten genannte Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung, Drucksache 17/7350, Nr. 57).

Ausländerinnen und Ausländer, die in Niedersachsen bis zum Frühjahr 2016 aufgenommen worden waren und die noch keine Gelegenheit hatten, einen Asylantrag bei dem BAMF zu stellen, hat die Behörde im Sommer 2016 in einer mehrwöchigen konzertierten Aktion - unterstützt durch das Land Niedersachsen - Gelegenheit gegeben, den Antrag zu stellen. Dort wurden entsprechend der geübten Praxis deren Fingerabdrücke aufgenommen.

Personen, die dieser Einladung nicht gefolgt sind oder nicht folgen konnten, hat das BAMF im Herbst 2016 ein zweites Mal zur Stellung eines Asylantrags vorgeladen. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Personen, die auch im Rahmen dieser zweiten Gelegenheit zum Stellen eines Asylantrages nicht vor dem BAMF erschienen sind, zuvor nicht erkennungsdienstlich behandelt worden waren, d.h. dass ihnen auch keine Fingerabdrücke abgenommen worden sind. Es kann sich hierbei um Personen handeln, die der Einladung nicht folgen wollten oder aber auch um solche, die bereits weitergereist sind und zwar sowohl außerhalb Niedersachsens als auch des Bundesgebiets. Das BAMF stellt in all diesen Fällen das Asylverfahren wegen Nichtbetreibens ein und informiert die örtlich zuständige Ausländerbehörde. Diese ergreift die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Polizei; hierzu zählt auch eine nachträgliche erkennungsdienstliche Behandlung. Sollten die entsprechenden Personen z. B. im Rahmen der Gewährung von Sozialleistungen behördlich in Erscheinung treten oder im Rahmen polizeilicher Fahndungsmaßnahmen aufgegriffen werden, so werden sie erkennungsdienstlich behandelt.

Aufgrund der geschilderten Sachverhalte ist es nicht möglich, eine Anzahl derjenigen Personen konkret zu beziffern, die in Niedersachsen zu einem Zeitpunkt vor der flächendeckenden Identitätsfeststellung aufhältig waren und von denen bislang keine Fingerabdrücke genommen worden sind.

2. Wie viele Registrierungen gab es 2016, und wie viele Personen wurden davon mit Fingerabdruck registriert?

2016 gab es 31.065 Registrierungen im EASY-System in Niedersachsen. Im Übrigen wird auf die Antwort 1 verwiesen.

3. Wie werden die Altfälle, bei denen noch keine Fingerabdrücke genommen worden, aufgearbeitet?

Siehe Antwort zu Frage 1.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2017
zuletzt aktualisiert am:
19.04.2018

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