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Statement von Innenminister Pistorius zum Bericht der Arbeitsgruppe im Zusammenhang mit Verfahren und Organisationsabläufen im Niedersächsischen Verfassungsschutz

 

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat heute den Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes über die Ergebnisse des Berichts der Arbeitsgruppe im Zusammenhang mit bestimmten Verfahren und Organisationsabläufen im Nieder-sächsischen Verfassungsschutz unterrichtet. Im Anschluss äußerte sich der Minister im Rahmen einer Pressekonferenz:

„Wie Sie wissen, habe ich am vergangenen Donnerstag eine Arbeitsgruppe bestehend aus drei Mitarbeitern unter der Leitung des Abteilungsleiters 4 im Innenministerium, Herrn Professor Jürgen Sucka, damit beauftragt, anlässlich der im Landtag und der Öffentlichkeit geführten Debatten die Verfahren und die Organisationsabläufe im Verfassungsschutz zu untersuchen. Gestern hat mir Herr Prof. Sucka die Ergebnisse seiner Prüfung vorgestellt. Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Arbeitsgruppe ausdrücklich für die intensive und professionelle Arbeit, auch über das ganze Wochenende, bedanken. Aus dem Bericht der Arbeitsgruppe geht hervor, dass die Bearbeitung Mängel aufwies. Im Kern geht es um individuelle Fehler. Mitursächlich waren jedoch auch organisatorische Mängel. Und das in einem höchst sensiblen Bereich. Ich muss mir als zuständiger Minister sicher sein können, dass alle Arbeitsprozesse und Abläufe innerhalb des Verfassungsschutzes so funktionieren, dass mögliche Fehler nicht in den Arbeitsabläufen angelegt sind oder durch sie begünstigt werden.

Das Ergebnis der Prüfungen war in dieser Hinsicht leider nicht zufriedenstellend. Ich habe mit der Präsidentin des niedersächsischen Verfassungsschutzes, Frau Maren Brandenburger, gestern Abend das Ergebnis ausführlich besprochen. Sie war selbst überrascht und enttäuscht von diesem Ergebnis und übernimmt dafür die Verantwortung. Am Ende des Gesprächs hat sie mich gebeten, sie von ihrem Dienstposten zu entbinden und auf einen anderen Dienstposten zu versetzen. Dem bin ich nachgekommen. Das Kabinett hat heute Morgen bereits der Ernennung von Frau Brandenburger zur Ministerialrätin zugestimmt. Sie fällt damit von der Besoldungsstufe B 6 auf die Besoldungsstufe B 2 zurück. Es ist beabsichtigt, dass Frau Brandenburger ins Sozialministerium wechselt, das von ihrer langjährigen Erfahrungen und ihren Fähigkeiten stark profitieren wird.

An dieser Stelle möchte ich mich bei Frau Brandenburger für ihre wirklich hervorragende Arbeit in den vergangenen fast sechs Jahren bedanken. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, es ist ihr kein persönliches Fehlverhalten vorzuwerfen! Unsere Zusammenarbeit war immer – insbesondere auch in schwierigeren Zeiten - von einem hohen Vertrauen geprägt. Sie hat diese Behörde in sehr vielen Belangen positiv verändert und viele Prozesse in Gang gebracht, die dem niedersächsischen Verfassungsschutz ein zeitgemäßes Gesicht gegeben haben. Sie hat die Öffentlichkeit in die Arbeit mit einbezogen und breit informiert. Sie hat einen guten Job gemacht! Dazu muss man wissen, dass sie den Verfassungsschutz in einer schweren Vertrauenskrise in Folge des NSU-Skandals übernommen hat. Dabei ist es ihr gelungen, den Verfassungsschutz zu reformieren. Ich habe in der letzten Legislaturperiode über das neue niedersächsische Verfassungsschutzgesetz gesagt, dass es das modernste und zeitgemäßeste Gesetz dieser Art in Deutschland ist. Dazu stehe ich weiterhin und ich betone: dieses Gesetz trägt eben auch nicht zuletzt die Handschrift von Maren Brandenburger! Insbesondere die Herausforderungen im Bereich des islamistischen Terrorismus haben ihre Amtszeit deutlich geprägt. Auch die Beobachtung der Identitären Bewegung oder zuletzt die Beschäftigung mit der der jungen Alternative gehen ganz klar auch auf ihre Initiative zurück. Dafür danke ich ihr.

Angesichts des vorliegenden Berichtes von Herrn Professor Sucka ist die jetzige Entwicklung jedoch unausweichlich. Ich nehme mit Respekt und Hochachtung zur Kenntnis, dass Frau Brandenburger die organisatorische Verantwortung und damit auch die politische Verantwortung übernimmt. Mir ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass kein persönliches Fehlverhalten vorliegt. Ich begrüße es, dass eine erfahrene Beamtin wie Frau Brandenburger für ein deutlich niedrigeres Gehalt ihre Kompetenz und Sachkenntnis auch in Zukunft in die Arbeit der Landesverwaltung einbringt. Eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger werde ich in Kürze benennen. Zu den grundlegenden Aufgaben dieser Person wird es naturgemäß gehören, die Arbeitsprozesse in der Abteilung 5 meines Hauses noch einmal zu überprüfen. Dazu gehören natürlich insbesondere die Dienstanweisungen und Prozessbeschreibungen und die Regeln für die Einarbeitung neuer Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter. Ich betone: In den vergangenen Jahren hat der niedersächsische Verfassungsschutz in schwierigen Zeiten gute und verlässliche Arbeit geliefert und wird dieses mit den engagierten Mitarbeiterinnen und neuer Mitarbeitern auch in Zukunft tun.“

Presseinformation

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erstellt am:
21.11.2018

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