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Niedersachsen erlässt lageangepasste Wohnsitzauflage für anerkannte und aufgenommene Flüchtlinge: Zuzugsverbot für die Stadt Salzgitter

Mit dem „Soforthilfeprogramm Sekundärmigration“ unterstützt die Niedersächsische Landesregierung die von einer außergewöhnlich hohen Zuwanderung anerkannter Flüchtlinge betroffenen Städte Salzgitter, Delmenhorst und Wilhelmshaven in besonderer Weise. Neben finanziellen Hilfen gehört dazu auch die Möglichkeit einer befristeten Zuzugsbeschränkung, die als erstes für Salzgitter vorbereitet und jetzt per Erlass durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport umgesetzt worden ist. Die kommunalen Ausländerbehörden in Niedersachsen sind angewiesen worden, künftig in die Aufenthaltserlaubnis des entsprechenden Personenkreises eine Zuzugsbeschränkung für die Stadt Salzgitter als verbindliche Nebenbestimmung aufzunehmen.

Diese so genannte lageangepasste Wohnsitzauflage ist vom Bundesgesetzgeber ermöglicht worden, um den Zuzug weiterer anerkannter Flüchtlinge in eine Kommune zu unterbinden, wenn dies aus Gründen der Integration notwendig erscheint. Es handelt sich um eine außergewöhnliche Maßnahme mit dem Ziel, eine soziale und gesellschaftliche Ausgrenzung der zugewanderten Flüchtlinge zu verhindern. Unabhängig von dieser lageangepassten Wohnsitzauflage ist die Stadt Salzgitter – mit weiteren Unterstützungen durch das Land – bestrebt, die Integration der schon in Salzgitter wohnenden Flüchtlinge zu befördern. Gleichfalls soll der Zuzug von engen Familienangehörigen nicht ausgeschlossen werden.

Die Städte Delmenhorst und Wilhelmshaven haben ebenfalls Interesse an einer lageangepassten Wohnsitzauflage bekundet und entsprechende Sozial- und Strukturdaten vorgelegt. Diese Daten werden derzeit noch geprüft.

Darüber hinaus hat das Land für die besonders stark von Sekundärmigration betroffenen Kommunen in 2017 und für 2018 jeweils zehn Millionen Euro in einem Integrationsfonds bereitgestellt. Hieraus sollen für die Integration vor Ort wichtige Investitionen und Projekte finanziert werden. Auch sollen die genannten Städte bei bereits laufenden Programmen des Landes berücksichtigt werden. Die zuständigen Ämter für regionale Landesentwicklung und die zuständigen Ressorts stehen hierzu in intensivem Kontakt mit den Kommunen.

Hinweis: Den Erlass im Wortlaut finden Sie im Internet: http://www.mi.niedersachsen.de/startseite/niedersaechsische_erlasse_seit_2014/niedersaechsische-erlasse-seit-2014-139998.html.

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erstellt am:
12.10.2017

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