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Landtag beschließt Familienpflegezeit für Beamte und Richter

Pistorius: „Wichtiger Schritt zur nachhaltigen Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege“


Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Niedersachsen können ab Beginn des nächsten Jahres eine Familienpflegezeit in Anspruch nehmen. Dies hat der Niedersächsische Landtag heute (10. Dezember 2018) beschlossen. Mit der Regelung wird es Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern, die pflegebedürftige Angehörige haben, zukünftig ermöglicht, weiter im Beruf zu bleiben und sich zugleich um die Pflege ihrer Angehörigen zu kümmern. Eine entsprechende Regelung gibt es bereits für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst.

Der niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, begrüßt die neue gesetzliche Regelung: „Das neue Gesetz erleichtert die Situation für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter, die sich intensiver als bisher um die Pflege ihrer Angehörigen kümmern. So können sie auch bei deutlicher Reduzierung ihrer Arbeitszeit mit ausreichendem Verdienst in ihrem Beruf bleiben.“

Gleichzeitig will der Landtag die Situation von Beamtinnen und Beamten, die im Dienst Opfer von Gewalttaten geworden sind, verbessern. Sofern gerichtlich zugesprochene Ansprüche auf Schmerzensgeld gegen den Täter nicht durchgesetzt werden können, sollen sie vom Dienstherrn ausgeglichen werden, der dann Rückgriff beim Verursacher nehmen kann.

Pistorius weiter: „So wird – und das ist mir als oberstem Dienstherrn der Polizei in Niedersachsen besonders wichtig – vor allem die Situation von Beamtinnen und Beamten verbessert, die im Dienst Opfer von Gewalttaten geworden sind. Ihre Schmerzensgeldansprüche können häufig wegen der Zahlungsunfähigkeit der Täter nicht durchgesetzt werden. Deswegen ist es gut und richtig, dass künftig diese Schmerzensgeldansprüche aus Fürsorgegründen auf den Dienstherrn übergehen.“

Weiterhin hat der Landtag eine Anhebung der Hinzuverdienstgrenze für pensionierte Beamte beschlossen. Dadurch können beispielsweise Lehrkräfte, die sich bereits im Ruhestand befinden, mehr Stunden unterrichten, ohne dass das Einkommen auf die Pension angerechnet wird. Im Interesse einer Verbesserung der Unterrichtsversorgung an den niedersächsischen Schulen soll damit ein Anreiz für pensionierte Lehrkräfte geschaffen werden, in größerem Umfang als bisher Unterricht zu erteilen.

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erstellt am:
10.12.2018

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