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Innenministerium unterstützt 14 besonders finanzschwache Kommunen: Landkreis Lüchow-Dannenberg erhält Bedarfszuweisung über 2 Millionen Euro für die Feuerwehr

Manke: „Die aktuellen Bedarfszuweisungen sind ein wichtiger Baustein, um unsere Feuerwehren, aber auch unsere Kommunen zukunftsfest aufzustellen.“


 
Auf dem Bild zu sehen sind v.l.n.r.: Bernhard Beitz (Erster Samtgemeinderat SG Elbtalaue), Jürgen Schulz (Landrat LK Lüchow-Dannenberg), Stephan Manke (Staatssekretär Niedersächsisches Innenministerium)

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport bewilligt insgesamt 10,65 Millionen Euro für den Erhalt und die Verbesserung des Brandschutzes in Kommunen. Über die sogenannten Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben können sich 14 besonders finanzschwache Kommunen in ganz Niedersachsen freuen, die damit Baumaßnahmen umsetzen, Feuerwehrfahrzeuge beschaffen oder ihre Brandschutzmaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen verbessern können.

Der Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, Stephan Manke, sagt: „Ich freue mich sehr, dass die Landesregierung erstmals seit mehreren Jahrzehnten Investitionen im Feuerwehrbereich auch wieder finanziell unterstützen kann. Mit diesem Geld möchten wir insbesondere auch die ehrenamtlich getragenen Strukturen der niedersächsischen Feuerwehren stärken. Denn indem wir die Feuerwehren stärken, stärken wir auch die Kommunen ganz unmittelbar. Die aktuellen Bedarfszuweisungen sind deshalb ein wichtiger Baustein, um unsere Feuerwehren, aber auch unsere Kommunen zukunftsfest aufzustellen.“

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die Samtgemeinde Elbtalaue sind nach der Stadt Bad Lauterberg im Harz nun weitere Kommunen, die von den Bedarfszuweisungen profitieren. Innenstaatssekretär Manke händigte Landrat Jürgen Schulz und dem allgemeinen Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters der Samtgemeinde Elbtalaue, Erster Samtgemeinderat Bernhard Beitz, die entsprechenden Bewilligungsbescheide am heutigen Freitag (05. April 2019) aus.

Beide Kommunen hatten Ende 2018 Mittel aus dem Bedarfszuweisungsfonds beantragt, um zum einen den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) des Landkreises in Dannenberg (Elbe) und zum anderen ein Drehleiterfahrzeug für die Ortsfeuerwehr Dannenberg (Elbe) realisieren zu können. Der Landkreis erhält für den Neubau der FTZ eine Bedarfszuweisung in Höhe von 2 Mio. Euro, die Samtgemeinde Elbtalaue erhält für die Beschaffung des Drehleiterfahrzeuges 400.000 Euro.

„Es geht genau in die richtige Richtung, die Bedarfszuweisungen für besondere Aufgaben finanzschwacher Kommunen wieder einzuführen“, so Landrat Jürgen Schulz. „Diese auf die Sicherheit der Menschen zu beziehen, ist bei begrenzten Mitteln ebenfalls richtig.“ Besonders erfreut zeigte sich der Landrat, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg gleich mit zwei Förderungen aus diesem Mittelansatz bedacht werden konnte.

Auch der allgemeine Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters der Samtgemeinde Elbtalaue, Erster Samtgemeinderat Bernhard Beitz, zeigt sich erfreut über die gewährte Sonderbedarfszuweisung des Landes, die die Anschaffung einer notwendigen Feuerwehrdrehleiter ermöglicht. „Die zielgerichtete Unterstützung finanzschwacher Kommunen bei investiven Maßnahmen im Bereich von Pflichtaufgaben ist ein richtiger Weg. Ganz deutlich sichtbar wird dies bei der Sicherstellung des Brandschutzes in der Samtgemeinde“, so Beitz.

Der Gesamtbetrag von 10,65 Millionen Euro Bedarfszuweisung wegen besonderer Aufgaben verteilt sich auf folgende 14 Kommunen in ganz Niedersachsen:


- Stadt Bad Lauterberg im Harz: 450.000 Euro für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses Osterhagen/Bartolfelde

- Gemeinde Bad Grund (Harz): 350.000 Euro für die Beschaffung eines Feuerwehr-Hubrettungsfahrzeugs Drehleiter DLA 23/12

- Stadt Bad Pyrmont: 450.000 Euro für den Erwerb von Feuerwehrfahrzeugen (DLAK und ELW) für die Ortswehr Pyrmont

- Stadt Braunlage: 300.000 Euro für den Ankauf eines Grundstücks und Neubau des Feuerwehrgerätehauses St. Andreasberg

- Flecken Coppenbrügge: 300.000 Euro für den Brandschutz und Umbau der Inklusion Grundschule Bisperode

- Samtgemeinde Elbtalaue: 400.000 Euro für die Beschaffung einer Drehleiter für die Freiwillige Feuerwehr Dannenberg

- Stadt Königslutter am Elm: 200.000 Euro für die Errichtung von Löschwasserzisternen

- Stadt Laatzen: 1,65 Millionen Euro für den Bau einer gemeinsamen Feuerwache für die Ortschaften Gleidingen und Rethen

- Landkreis Lüchow-Dannenberg: zwei Millionen Euro für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) des Landkreises Lüchow-Dannenberg

- Landkreis Schaumburg: drei Millionen Euro für den Erweiterungsbau der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ)

- Gemeinde Lehre: 500.000 Euro für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses (FGH)

- Samtgemeinde Grasleben: 200.000 Euro für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Mariental

- Samtgemeinde Hemmoor: 600.000 Euro für den Neubau eines Feuerwehrhauses Hechthausen

- Gemeinde Wurster Nordseeküste: 250.000 Euro für den Neubau eines Bauhofgebäudes mit Sozialtrakt und Holzwerkstatt


Zum Hintergrund:

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften.

Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben.

Bedarfszuweisungen wegen „besonderer Aufgaben“, als eine der möglichen Bewilligungsformen, können als Finanzierungshilfen unter anderem für Investitionen gewährt werden, wenn damit außergewöhnliche, von den Kommunen zu erbringende notwendige Leistungen unterstützt werden.

Diese Außergewöhnlichkeit kann sich insbesondere durch das Herausragen aus dem üblichen Aufgabenkatalog der Kommunen oder andererseits durch eine durch höhere Gewalt verursachte Ausnahmesituation ergeben.

Darüber hinaus kann sich die Außergewöhnlichkeit auch aus einer notwendigen Anpassung kommunaler Infrastruktur im Rahmen oder im Anschluss einer gebietsstrukturellen Veränderung (Fusion) begründen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.04.2019
zuletzt aktualisiert am:
11.04.2019

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