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Einjährige gesetzliche Amnestieregelung zur straffreien Abgabe illegaler Waffen: Bisher rund 4.300 Waffen zurückgegeben

Seit dem Juli 2017 gibt es die Möglichkeit, illegale Waffen im Rahmen einer Amnestieregelung an die niedersächsischen Waffenbehörden oder Polizeidienststellen straffrei abzugeben. Das geht aus der im vergangenen Jahr neu gefassten Regelung des Waffengesetzes hervor. Mit dem neu gefassten § 58 Absatz 7 Satz 1 und Absatz 8 Satz 1 WaffG ist eine zeitlich befristete Amnestieregelung zur straffreien Abgabe von unerlaubt im Besitz befindlichen Waffen und Munition in Kraft getreten. Den Besitzern solcher illegaler Waffen soll durch die Amnestieregelung ein Anreiz gegeben werden, einen Weg aus der Illegalität zu finden. Hintergrund der Amnestieregelung ist die Intention, die Zahl der im Umlauf befindlichen Waffen und Munition zu reduzieren.

Wer also eine unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition bis zum 1. Juli 2018 der zuständigen Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft. Im Rahmen der Amnestieregelung können auch Geschosse abgegeben werden, die nach dem neuen Waffengesetz (Anlage 2, Abschnitt 1, Nummer 1.5.4) nunmehr verboten sind.

Von der Amnestieregelung umfasst ist auch das Führen einer illegalen Waffe auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle. Damit entfällt eine Strafbarkeit wegen unerlaubten Führens einer Waffe.

Kriegswaffen sind von der Amnestieregelung nicht umfasst.

Bis zum Stichtag 31.12.2017 wurden in Niedersachsen 4.343 Schusswaffen abgegeben, davon waren 598 im illegalen Besitz. Darüber hinaus wurden 443 sonstige Waffen, z. B. Hieb- und Stichwaffen, abgegeben, von denen sich 76 in illegalem Besitz befanden. Außerdem wurden bis zum Stichtag rund 83.000 Stück an Munition abgegeben.

Der Staatssekretär im niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, Stephan Manke, sagt: „Mit der gesetzlichen Regelung wird die Möglichkeit geschaffen, Waffen legal zu entsorgen, die man oft gar nicht besitzen wollte und jetzt illegal besitzt. Es gibt immer wieder Fälle, etwa Erbschaften oder Ähnliches, bei denen Bürgerinnen und Bürger in den Besitz von Waffen geraten. Mit der Amnestieregelung wird ihnen das Angebot gemacht, diese Waffen zu entsorgen. Wir freuen uns, dass das Angebot bisher gut angenommen wurde.“

Bei der letzten gesetzlichen Amnestieregelung im Jahr 2009 und der vorhergehenden Landesinitiative wurden in Niedersachsen mehr als 26.600 Waffen abgegeben. 3.351 dieser Waffen befanden sich im illegalen Besitz. Viele dieser Waffen waren zum Beispiel Erbstücke oder andere ältere Waffen.

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erstellt am:
26.01.2018

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