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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zum „Schoduvel“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. Februar 2016; Fragestunde Nr. 26

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Jahns, Thomas Adasch, Rudolf Götz, Frank Oesterhelweg, Heidemarie Mundlos und Horst Schiesgeries (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 15. Februar 2015 untersagte die Polizei in Braunschweig die Durchführung des Braunschweiger Karnevalsumzuges „Schoduvel“. Wie die Braunschweiger Zeitung am 16. Februar 2015 berichtete, sagte der Braunschweigische Polizeipräsident Michael Pientka: „Die konkrete Gefahr bezieht sich ausdrücklich auf den heutigen Tag und die heutige Veranstaltung“. Der niedersächsische Staatschutz habe am Vorabend der Braunschweiger Polizei einen entscheidenden Hinweis auf einen salafistischen Anschlag gegeben.

Nach der Absage führte die Staatsanwaltschaft Hannover ein Ermittlungsverfahren durch. Dieses wurde am 20. Mai 2015 eingestellt. Der damalige Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover, Jörg Fröhlich, sagte nach Angaben des NDR vom 20. Mai 2015, dass die Angaben zu einem möglichen Anschlag zwar beängstigend, aber zu vage gewesen seien, um darauf Haftbefehle stützen zu können. Da ansonsten keine Beweismittel vorlagen, habe man sich laut Fröhlich zusammen mit dem Landeskriminalamt dazu entschlossen, die Strafakte zu schließen.

Das Komitee Braunschweiger Karneval veranstaltete den „Schoduvel“ 2016 am 7. Februar 2016 unter dem Motto „Jetzt erst recht!“.

1. Welche Maßnahmen haben Polizei und/oder Staatsanwaltschaften nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens am 20. Mai 2015 unternommen, um aufzuklären, ob tatsächlich eine konkrete Bedrohung des „Schoduvel“ 2015 vorlag?

Die bei der Staatsanwaltschaft Hannover bestehende Zentralstelle zur Bekämpfung des politisch und religiös motivierten Terrorismus stellte das Ermittlungsverfahren am 18. Mai 2015 ein. Wenn sich nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens neue Anhaltspunkte ergeben hätten, wären die strafprozessualen bzw. gefahrenabwehrenden Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Hannover bzw. der Polizei wieder aufgenommen worden. Dies war jedoch bislang nicht der Fall.

2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung nach der Absage des „Schoduvel“ 2015 getroffen, um den islamistischen Extremismus in Braunschweig besser aufzuklären?

Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden treffen zur Bekämpfung des islamistischen Extremismus/Terrorismus im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten alle erforderlichen Maßnahmen im Sinne eines ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes. Art und Umfang der Maßnahmen richten sich hierbei nach den vorliegenden Erkenntnissen sowie den rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen im konkreten Einzelfall.

Die Aufklärung der islamistischen Szene in der Region Braunschweig war und ist darüber hinaus ein Arbeitsschwerpunkt des Niedersächsischen Verfassungsschutzes.

Im Nachgang zu der Absage des „Schoduvel“ 2015 fand eine intensive Nachbereitung zwischen den beteiligten Institutionen (PD Braunschweig, Landeskriminalamt Niedersachsen, Niedersächsischer Verfassungsschutz) statt.

Die Sicherheitsbehörden setzen bereits seit langem auf einen intensiven Informationsaustausch im Zusammenhang mit der Bekämpfung des islamistischen Extremismus/Terrorismus. So stehen der Bund und die Länder in den gemeinsamen Zentren sowie auf Landesebene im GIAZ phänomenübergreifend in einem kontinuierlichen Dialog. Mit Blick auf die weiteren Entwicklungen im Jahr 2015 wurde z. B. das LKA Niedersachsen personell verstärkt sowie neben den bestehenden Staatsschutzkommissariaten auf Ebene der Polizeiinspektionen zusätzlich bei den Zentralen Kriminalinspektionen Ermittlungseinheiten für den polizeilichen Staatsschutz eingerichtet; weiterhin ist auch die Bearbeitung des islamistischen Extremismus/Terrorismus im Niedersächsische Verfassungsschutz personell verstärkt worden. Bestehende phänomenspezifische Konzeptionen auf Bundes- und Landesebene wurden und werden von den Sicherheitsbehörden nach wie vor konsequent angewandt und mit Blick auf entsprechende Lageentwicklungen anlassbezogen fortgeschrieben.

3. Gab es vor der Durchführung des „Schoduvel“ 2016 Hinweise auf einen geplanten Terroranschlag?

Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden sowie auch der Staatsanwaltschaft Hannover lagen vor der Durchführung des „Schoduvel“ 2016 keine Hinweise auf einen geplanten Terroranschlag vor.

Presseinformation

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erstellt am:
19.02.2016

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