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Vormerkstelle des Landes Niedersachsen

Informationen für eingliederungsberechtigte Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten


Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber,

Sie interessieren sich für vorbehaltene Stellen nach § 10 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) im Geschäftsbereich der Vormerkstelle Niedersachsen und sind eingliederungsberechtigt nach § 9 SVG.

Die für Ihre Bewerbung bei der Vormerkstelle erforderlichen Informationen und Bewerbungsunterlagen (Vermittlungsantrag) finden Sie im Folgenden zum downloaden.

Ihren vollständigen Vermittlungsantrag müssen Sie über das für Sie zuständige Karrierecenter der Bundeswehr -Berufsförderungsdienst- hier einreichen. Bitte haben Sie auf Grund der Vielzahl an Bewerberinnen und Bewerbern in meiner Vormerkstelle Verständnis dafür, dass nur vollständige Anträge entgegen genommen werden. Unvollständige Vermittlungsanträge (lückenhaft ausgefüllter Antrag, fehlende Stellungnahme des zust. Karrierecenter der Bundeswehr, fehlende Unterlagen) werden an die/den Antragsteller/in wieder zurück gesandt.

Sobald Ihre Unterlagen in der Vormerkstelle vollständig eingegangen sind, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung (siehe auch Informationsblatt).


Hinweis

Den hier einzureichenden Vermittlungsantrag (Seite 1 - 6) sollten Sie sich für Ihre Akten kopieren, damit Sie während der Vermittlungsdauer auf die hier angegeben Daten zurückgreifen können (bei etwaigen Änderungswünschen).


Ihrer Bewerbung bei der Vormerkstelle muss eine ausführliche Beratung durch das für Sie zuständige Karrierecenter der Bundeswehr -Berufsförderungsdienst- vorausgehen.

Kontakt

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Referat 74 / Vormerkstelle

Postfach 221

30002 Hannover

Joachim Zeusel

Tel.: 0511 / 120 – 6323

Fax: 0511 / 120 99 6323

E-Mail: Vormerkstelle(at)mi.niedersachsen.de


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