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Verkauf ausgesonderter Dienstkraftfahrzeuge

Gemäß Nr. 10.4 der Richtlinien zur gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen am Berufsleben im Öffentlichen Dienst, haben schwerbehinderte Beschäftigte des Landes, die die gesundheitlichen Merkmale zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr nach dem SGB IX oder zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen bei der Kraftfahrzeugsteuer erfüllen, die Möglichkeit, Dienstkraftfahrzeuge freihändig zum Schätzwert (zuzüglich Schätzkosten) zu kaufen.

Anspruchsberechtigte haben die Möglichkeit, sich auf den Intranetseiten des MI zu informieren. Wer keinen Zugang zum Landesintranet hat, erhält Informationen unter der E-Mail-Adresse:
kfz-aussonderung@zpd.polizei.niedersachsen.de



Artikel-Informationen

erstellt am:
08.12.2014
zuletzt aktualisiert am:
21.12.2017

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