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Umsetzung des Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - NKomInvFöG

Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) fördert der Bund Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Ländern. Das KInvFG wird in Niedersachsen durch das Niedersächsische Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

(NKomInvFöG) umgesetzt und unterteilt sich in einen Ersten (KIP 1) und einen Zweiten Teil (KIP 2).

KIP 1

Mit dem Ersten Teil des KInvFG fördert der Bund innerhalb der ausgewiesenen zehn Förderbereiche Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Ländern mit 3,5 Mrd. € über einen Zeitraum von 8 1/2 Jahren bis Ende 2023. Unter der Voraussetzung, dass die Investitionsvorhaben bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen und alle Leistungen abgenommen wurden, kann eine vollständige Abrechnung bis Ende 2024 erfolgen. Förderschwerpunkt ist die Sanierung der kommunalen Infrastruktur.

Auf das Land Niedersachsen entfallen 327,5 Mio. €, die durch den Ersten Teil des NKomInvFöG bereitgestellt werden.

KIP 2

Im Sommer 2017 wurde eine Erweiterung des KInvFG um 3,5 Mrd. € für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen beschlossen. Der Förderzeitraum beträgt hier ebenfalls 8 1/2 Jahre und endet 2025. Unter der Voraussetzung, dass die Investitionsvorhaben bis zum 31. Dezember 2025 vollständig abgeschlossen und alle Leistungen abgenommen werden, kann eine Abrechnung bis Ende 2026 erfolgen.

Auf das Land Niedersachsen entfallen ca. 289 Mio. €, die durch den Zweiten Teil des NKomInvFöG bereitgestellt werden.


Weitere Informationen zu KIP 1 und KIP 2 stehen unter www.kip.niedersachsen.de zur Verfügung.


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