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Schnelle Rettung für Bürgerinnen und Bürger in Notfällen

Der öffentliche Rettungsdienst nimmt wichtige Aufgaben der hoheitlichen Gefahrenabwehr und der schnellen medizinischen Versorgung der Bevölkerung in Niedersachsen war.

Die Sicherstellung des Rettungsdienstes erfolgt durch den bodengebunden Rettungsdienst, einschließlich der Wasser- und Bergrettung sowie durch die Luftrettung.

Vorrangige Aufgabe des Rettungsdienstes ist es, der Bevölkerung in Notsituationen binnen 15 Minuten unverzüglich medizinische Hilfe zukommen zu lassen und ggf. die anschließende Beförderung in eine geeignete Einrichtung durchzuführen (Notfallrettung).

Darüber hinaus befördert der öffentliche Rettungsdienst lebensbedrohlich Verletzte oder Erkrankte, die unter intensivmedizinischen Bedingungen zwischen zwei Behandlungseinrichtungen verlegt werden müssen (Intensivtransport).

Außerdem führt der öffentliche Rettungsdienst qualifizierte Krankentransporte durch. Hierzu gehören die Beförderung von Kranken, Verletzten oder Hilfebedürftigen, die auf Grund einer ärztlichen Verordnung während der Beförderung der besonderen Einrichtung eines Rettungsmittels oder die einer fachgerechten Betreuung bedürfen (qualifizierter Krankentransport).

Der Rettungsdienst ist seit 1992 in Niedersachsen im Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz (NRettDG) geregelt. Im Juni 2007 hat der Niedersächsische Landtag die Novellierung des NRettDG beschlossen und dadurch gewährleistet, dass allen Bürgerinnen und Bürgern jederzeit und dauerhaft ein Rettungsdienst auf hohem Niveau zur Verfügung steht.

Sie können unter den Rufnummern
112 oder 19222
rettungsdienstliche Hilfe
zu Boden und in der Luft anfordern!

Ebola-Ausbruch in Westafrika; Einsatzschema Verdacht auf Ebolafieber

Unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, der AGBF, des LFV, des NLGA, des ZGI, des LARD sowie des MI und des MS wurde das Einsatzschema des Robert Koch Institut (RKI) für niedersächsische Einsatzzwecke angepasst. Diese Handlungsempfehlungen sollen dem im Rettungsdienst eingesetzten Personal der Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Ärzten zur angemessenen Vorbereitung auf diese Art Einsatzfälle dienen.

 

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