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Bodengebundener Rettungsdienst

Zuständig für den bodengebunden Rettungsdienst sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Städte Cuxhaven, Göttingen, Hameln und Hildesheim als kommunale Träger.

Der Rettungsdienst kann durch den Träger selber durchgeführt werden oder er kann sich hierfür eines Beauftragten bedienen. In der Regel sind mit der Durchführung gemeinnützigen Hilfsorganisationen, also Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), Malteser-Hilfsdienst (MHD), und private Anbieter beauftragt.

In Niedersachsen gibt es 37 Rettungsleitstellen und mehrere hundert Rettungswachen. Die dort tätigen, besonders ausgebildeten Notärztinnen und Notärzte, Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, sowie Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sorgen dafür, dass für die Bevölkerung rettungsdienstliche Leistungen innerhalb kürzester Zeit rund um die Uhr zur Verfügung stehen.

Die jeweilige örtliche Leitstelle entscheidet nach ihrer Informationslage, welches geeignete Rettungsmittel wie z. B. Notarztwagen (NAW), Rettungswagen (RTW) oder Krankentransportwagen (KTW) sie zur Einsatzstelle schickt.

Rettungswagen
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