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Waffenrecht

Das Waffengesetz (WaffG) und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) regeln den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die waffenrechtlichen Vorschriften regeln u. a. Fragen des Umgangs mit Waffen und Munition, wie zum Beispiel den Erwerb und Besitz, das Führen und Schießen, die Aufbewahrung sowie die Herstellung und den Handel.

Die Gesetzgebungskompetenz für das Waffenrecht obliegt dem Bund. Für den Vollzug des Waffengesetzes, beispielsweise die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse, sind die Länder zuständig. In Niedersachsen führen die Landkreise, kreisfreien Städte, großen selbständigen Städte oder selbständigen Gemeinde als sog. untere Waffenbehörden das Waffengesetz aus. Sie unterstehen dabei der Fachaufsicht der Polizeidirektionen. Oberste Fachaufsichtsbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport.

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind u. a.

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
  • Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde
  • Nachweis des persönlichen Bedürfnisses an der Waffe und des Umgangs damit.

Seit dem 01. Januar 2013 können die Waffenbehörden auf ein Nationales Waffenregister zurückgreifen, in dem bundesweit Angaben zu Erlaubnisinhabern und ihren Schusswaffen erfasst sind.

Das Waffengesetz wurde zuletzt mit Wirkung zum 07. Juli 2017 novelliert. Durch die Neuregelungen wurden u. a. die Vorschriften zur Aufbewahrung von Schusswaffen verschärft. Auch die Sicherheitsstandards für Sicherheitsbehältnisse (Waffenschränke) wurden angehoben. Ferner wurde mit dem neuen Waffengesetz eine zeitlich befristete Strafverzichtsregelung für den illegalen Besitz von Waffen und Munition (Amnestie) eingeführt. Für einen wirksamen Strafverzicht muss der Besitzer die Waffe oder Munition bis spätestens 01. Juli 2018 an die örtlich zuständige Stelle (Waffenbehörde oder Polizeidienststelle) übergeben.

Weiterführende Links

Bundesministerium des Innern:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/waffen/waffenrecht/waffenrecht-node.html

Bundeskriminalamt:

https://www.bka.de/DE/Service/FAQs/Waffenrecht/waffenrecht_node.html

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