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Korruption

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 11. Januar 2000 beschlossen, die Korruption auf allen staatlichen Ebenen sowohl repressiv als auch präventiv zu bekämpfen. Auf dieser Grundlage hat das Kabinett Maßnahmen zur Verstärkung der Prävention und zur Intensivierung der Repression beschlossen.

Als präventive Maßnahme ist u.a. eine einheitliche "Verwaltungsvorschrift zur Bekämpfung der Korruption in der Landesverwaltung (VV Kor)" erlassen worden und am 1. August 2001 in Kraft getreten, die am 16.12.2008 durch die Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung ("Antikorruptionsrichtlinie") ersetzt wurde. Ihre Zielsetzung besteht darin, der Korruption zukünftig noch wirkungsvoller vorzubeugen und korruptive Praktiken noch besser aufdecken, verfolgen und ahnden zu können. Als einheitliches Regelwerk fasst die VV Kor alle notwendigen Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung zusammen. So ist u.a. ein regelmäßiger Arbeitsplatzwechsel für Beschäftigte in korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten vorgesehen. Zudem ist jede Behörde gehalten, besonders korruptionsgefährdete Arbeitsbereiche festzustellen und in einem Gefährdungsatlas darzustellen. Für alle Dienststellen sind darüber hinaus Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung zu bestellen.

Beim Niedersächsischen Innenministerium besteht seit dem 22. Januar 2002 die "Ansprechstelle Korruptionsbekämpfung des IMA-Korruptionsbekämpfung", an die Bürgerinnen und Bürger bei Verdacht auf Korruption unbürokratisch Hinweise geben oder Fragen stellen können.

Das Niedersächsische Justizministerium hat zur Verstärkung der Korruptionsverfolgung bei der Staatsanwaltschaft Hannover eine Zentralstelle zur Verfolgung von Korruptionsdelinquenz eingerichtet. Die übrigen acht Staatsanwaltschaften verfügen jeweils über mindestens einen Ansprechpartner für Korruptionsverfahren.

Zur Intensivierung der Korruptionsverfolgung durch die niedersächsische Polizei sind die für die Bearbeitung von Betrugs-, Wirtschafts- und Korruptionskriminalität zuständigen Dienststellen personell verstärkt worden. Darüber hinaus ist im Landeskriminalamt Niedersachsen eine Zentralstelle "Korruptionsverfolgung" mit der Zuständigkeit für die landesweite Koordination und für Ermittlungen in schwierigen Fällen von überregionaler Bedeutung eingerichtet worden. Parallel zu diesen Maßnahmen erfolgte eine Intensivierung der Aus- und Fortbildung der Polizeibeamtinnen und -beamten im Bereich der Korruptionsverfolgung.

Weitergehende Informationen erhalten Sie
- auf den Internetseiten des Landeskriminalamtes Niedersachsen

Anonyme Hinweise können auf der folgenden Internetseite gegeben werden:
- https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=lka149ni&language=ger

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