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Personenstandsrecht

Personenstandsrecht


Personenstand ist die sich aus den Merkmalen des Familienrechts ergebende Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung einschließlich ihres Namens. Der Personenstand umfasst Daten über Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft und Tod sowie damit in Verbindung stehende familien- und namensrechtliche Tatsachen.

Die Dokumentation der familienrechtlichen Verhältnisse erfolgt nach den personenstandsrechtlichen Vorschriften durch Standesbeamtinnen und Standesbeamte. Diese beurkunden die Personenstandsfälle in den bei den Standesämtern geführten Personenstandsregistern: Eheregister, Lebensspartnerschaftsregister, Geburtenregister und Sterberegister.

Alle Ereignisse, die den Personenstand eines Menschen ändern, werden ebenfalls in den Personenstandsregistern als Folgebeurkundungen registiert. Solche Ereignisse können zum Beispiel die Anerkennung der Vaterschaft, die Adoption, die Auflösung einer Ehe oder eine Namensänderung sein.

Die Standesämter wirken bei der Schließung von Ehen mit. Sie stellen Personenstandsurkunden aus den Personenstandsregistern aus.

In Niedersachsen obliegen die Aufgaben der Standesämter den Gemeinden. Dort erhalten Sie bei Bedarf eine Beratung und nähere Auskünfte zu Ihren personenstandsrechtlichen Fragestellungen.

Die aufsichtsbehördlichen Befugnisse werden in Niedersachsen von den kreisfreien und den großen selbständigen Städten selbst und gegenüber den übrigen kreisangehörigen Gemeinden von Landkreis ausgeübt. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ist die oberste Fachaufsichtsbehörde über die niedersächsischen Standesämter.

Rechtsgrundlagen des Personenstandsrechts sind insbesondere:

- Personenstandsgesetz (PStG)
- Personenstandsverordnung (PStV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
- Niedersächsische Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Nds. AVO PStG)

Weitere Ausführungen zum Personenstandsrecht finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Inneres und Heimat



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