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IT-Bevollmächtigter der Landesregierung (CIO)

Seit dem 20. März 2020 ist die Aufgabe des IT-Bevollmächtigten der Landesregierung (CIO) auf Dr. Horst Baier übertragen worden.

Die Aufgaben des IT-Bevollmächtigten setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

1. Der IT-Bevollmächtigte verantwortet das ressortübergreifende IT‑Management des Landes unter Berücksichtigung der ressortspezifischen fachlichen Zuständigkeiten.

2. Der IT-Bevollmächtigte entwickelt in Abstimmung mit den Ressorts die IT‑Gesamtstrategie des Landes und schreibt sie fort.

3. Der IT-Bevollmächtigte steuert und koordiniert die Netzinfrastruktur, zentrale IT-Infrastrukturkomponenten und übergreifende IT-Dienstleistungsangebote des Landes.

4. Dem IT-Bevollmächtigten obliegt es, zur Erhöhung der Cyber- und Informationssicherheit ressortübergreifende Abwehr- und Schutzstrategien für die Behörden und Einrichtungen im Land weiterzuentwickeln und zu organisieren.

5. Der IT-Bevollmächtigte befasst sich mit Grundsatzfragen der Verwaltungsmodernisierung, des E-Government und der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen.

Der Stab des IT-Bevollmächtigten besteht aus vier Referaten und ist in die Aufbauorganisation des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport eingebunden und direkt dem Staatssekretär Stephan Manke zugeordnet. Herr Staatssekretär Manke ist das niedersächsische Mitglied im IT-Planungsrat Bund/Länder. Der CIO, Herr Dr. Baier, ist sein Stellvertreter.

  • Referat IT1 - IT-Gesamtsteuerung, IT-Architektur
  • Referat IT2 - Informationssicherheit, Cybersicherheit
  • Referat IT3 - IT-Infrastruktur
  • Referat IT4 - Digitale Verwaltung, Programmmanagement

Beim Stab-CIO liegen die Zuständigkeiten für die IT-Gesamtstrategie der Landesverwaltung und die Umsetzung der im Masterplan Digitalisierung enthaltenen Themen „Digitale Verwaltung“ und „Sicherheit in der digitalen Welt“. Weiterhin befinden sich hier die Zuständigkeiten für IT-Services im behördenübergreifenden Kontext, die ressortübergreifende IT-Infrastruktur und die Geschäftsstelle der Kinderschutzallianz.

Ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt ist zudem die Cyber-Sicherheit und der Betrieb des N-CERT (Niedersächsisches Computer Emergency Response Team). Es ist die zentrale Informationssammelstelle für die Cyber-Sicherheitslage der niedersächsischen Verwaltung im Alltag und bei Krisenlagen.


Niedersächsischer IT-Planungsrat

Die Landesregierung hat die Einrichtung eines Niedersächsischen IT-Planungsrates zum 1. April 2010 beschlossen. Herr Dr. Baier, der IT-Bevollmächtigten der Landesregierung (CIO), ist der Vorsitzende. Mit dieser Organisationsstruktur können die Anforderungen, die aus dem IT-Planungsrat Bund/Länder auf das Land zukommen, noch besser bewältigt werden. Auch landesintern und bei der Kooperation mit den Kommunen führt der niedersächsische IT-Planungsrat zu einer beständig guten Qualität in der Zusammenarbeit.

Vorausgegangen ist diesen Aktivitäten die Erweiterung des Grundgesetzes um den Artikel 91c GG (Informationstechnische Systeme) durch Bundestag und Bundesrat im Frühsommer 2009. Um den Intentionen des Grundgesetzes gerecht zu werden, war der Abschluss eines sog. IT-Staatsvertrages notwendig. Ziel des Staatsvertrages ist die Sicherstellung eines effizienten, sicheren und schnellen Datenaustausches innerhalb der öffentlichen Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen. Der Staatsvertrag regelt zum Beispiel die Einrichtung, Aufgaben und Arbeitsweise des IT-Planungsrates Bund/Länder, die Planung, Errichtung, Betrieb und Weiterentwicklung von informationstechnischen Infrastrukturen und das Verfahren zur Festlegung von IT-Standards und IT-Sicherheitsanforderungen für die öffentliche Verwaltung Deutschlands.

Mitglieder des Niedersächsischen IT-Planungsrat sind:

  • die/der IT-Bevollmächtigte der Landesregierung,
  • jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter jedes nds. Ressorts und
  • eine Vertreterin oder ein Vertreter der Haushaltsabteilung des Niedersächsischen Finanzministeriums.

Als beratende Mitglieder nehmen an den Sitzungen teil: jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter

  • der kommunalen Spitzenverbände,
  • der Landtagsverwaltung,
  • der Landesbeauftragten für den Datenschutz,
  • des IT-Dienstleisters des Landes IT.Niedersachsen und
  • des Landesrechnungshofes.

Der IT-Planungsrat nimmt folgende Aufgaben wahr:

  1. Verbindliche Festlegungen über das Stimmverhalten Niedersachsens zu Beschlussvorschlägen des IT-Planungsrats Bund/Länder, soweit diese gemäß § 22 GGO des Nds. Landtags mehrere Ressorts berühren,
  2. Verbindliche Festlegung konkretisierender Regelungen und Maßnahmen zur Umsetzung von Beschlüssen des IT-Planungsrats Bund/Länder, soweit solche für den Geltungsbereich der niedersächsischen Landesverwaltung über Ressortgrenzen hinweg getroffen werden sollen,
  3. Verbindliche Festlegung fachunabhängiger und fachübergreifender IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards für den Geltungsbereich der niedersächsischen Landesverwaltung, die nicht von Nr. 1 erfasst sind,
  4. Ressortübergreifende Koordination und Abstimmung des IT-Einsatzes.


Dr. Horst Baier Bildrechte: Privat
Orientierungs- und Handlungsrahmen für die Entwicklung der IT der Landesverwaltung vor dem Hintergrund der Digitalisierung der Gesellschaft ist die IT-Strategie des Landes Niedersachsen „Digitale Verwaltung 2030“

  Digitalisierungsstrategie 2030

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.02.2014
zuletzt aktualisiert am:
24.10.2023

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