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Rechtlicher Rahmen des Gesundheitsmanagement

Den Text der Vereinbarung nach § 81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) können Sie in der gesondert eingerichteten Rubrik ‚Downloads’ einsehen bzw. herunterladenDas Gesundheitsmanagement hat rechtliche Rahmenbedingungen, die sich aus verschiedenen gesetzlichen Aufgaben ergeben. So finden sich unter anderem im Arbeitsschutz, dem betrieblichen Eingliederungsmanagement und der Suchtprävention rechtliche Vorgaben, die einen Gesundheitsschutz, bzw. eine Gesundheitsprävention vom Arbeitgeber verlangen.

Die Vereinbarung nach § 81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG), die zwischen den gewerkschaftlichen Spitzenverbänden und der Niedersächsischen Landesregierung geschlossen wurde, bildet die Grundlage für das Gesundheitsmanagement in der niedersächsischen Landesverwaltung. Sie definiert die Ziele und Prinzipien des Gesundheitsmanagements sowie die Steuerungs- und Beratungsgremien und bestimmt den Rahmen der Finanzierung.

Den Text der Vereinbarung nach § 81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) können Sie in der gesondert eingerichteten Rubrik ‚Downloads’ einsehen bzw. herunterladen.

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