Arbeit und Gesundheit in der Landesverwaltung
Die Landesregierung und die Spitzenverbände der Gewerkschaften haben 2015 die Vereinbarung nach § 81 NPersVG zu Arbeit und Gesundheit in der Landesverwaltung gemeinsam unterzeichnet. Die Vereinbarung umfasst die Handlungsfelder Gesundheitsmanagement, Betriebliche Gesundheitsförderung, CARE, Betriebliche Suchtprävention und -beratung und Betriebliches Eingliederungsmanagement. Die Umsetzung der in der Vereinbarung beschriebenen Aufgaben trägt dazu bei, die Gesundheit der Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erhalten und zu fördern.
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