Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Qualitäts- und Beschwerdemanagement im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport

Wir sind für Sie da!

Die Stabsstelle Qualitäts- und Beschwerdemanagement im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport ist bei Beschwerden, Anregungen, positiver oder negativer Kritik für Sie da.

Die Stabsstelle nimmt Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern zum Verhalten von Beschäftigten des Ministeriums und seiner nachgeordneten Behörden entgegen.

Ebenso können sich Beschäftigte des Ministeriums und des nachgeordneten Bereichs mit Hinweisen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit direkt und ohne Einhaltung des Dienstwegs an das Qualitäts- und Beschwerdemanagement wenden.

Das Qualitäts- und Beschwerdemanagement im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport hat seine Arbeit zum 1. Juli 2014, damals noch unter der Bezeichnung „Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei“ aufgenommen und dient der Entwicklung einer offenen Fehlerkultur innerhalb des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport. Jeder Hinweis eröffnet die Möglichkeit, Fragen zu beantworten, staatliches Handeln transparent und nachvollziehbar zu machen und so Fehler zu erkennen und die Qualität der behördlichen Arbeit zu verbessern.

Das Qualitäts- und Beschwerdemanagement ist direkt dem Staatssekretär unterstellt und damit aus der Linienorganisation des Ministeriums herausgelöst. Damit wird ihre Unabhängigkeit gewährleistet.

Zum Bereich des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport gehören folgende Behörden:

· Polizeidirektionen und -inspektionen mit den jeweiligen Polizeidienststellen

· Landeskriminalamt Niedersachsen

· Polizeiakademie Niedersachsen

· Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb

· Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

· Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen

· Landesbetrieb „IT.Niedersachsen“

· Landesamt für Statistik Niedersachsen

· Studieninstitut des Landes Niedersachsen

· Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz.


Wichtig für Sie:

  • Das Beschwerdeverfahren ersetzt keine anderen Verfahren, wie z.B. zivilgerichtliche Verfahren, Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dort vorgeschriebene Fristen werden mit Ihrer Beschwerde im Qualitäts- und Beschwerdemanagement nicht unterbrochen oder gehemmt.

  • Wir sind kein polizeilicher Notruf und nehmen auch keine Strafanzeigen entgegen. Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte an die örtliche Polizeidienststelle.

  • Wir klären verhaltensbezogene Hinweise im Bereich des Innenministeriums auf. Wenn Sie Anregungen oder Beschwerden zu Fachfragen haben, vermitteln wir Ihnen gern die richtigen Ansprechpersonen!

Unser Qualitäts- und Beschwerdemanagement dient dazu, Ihren konkreten Ideen, Anregungen, Hinweisen und Beschwerden nachzugehen.

Außerdem ermöglichen wir ein übergreifendes Qualitätsmanagement: Jeder Hinweis wird – neben der Einzelfallprüfung – anonymisiert erfasst und ausgewertet. Die betroffenen Bereiche werden informiert, sodass sie Stärken und Entwicklungsfelder erkennen und bearbeiten können. Unsere Auswertungen veröffentlichen wir regelmäßig (siehe rechte Spalte). Ziel ist es, die Qualität der behördlichen Arbeit und ihre Akzeptanz zu sichern und zu steigern.


Wir kümmern uns um Ihr Anliegen!

Sie können Ihr Anliegen persönlich oder schriftlich per Brief, Fax, E-Mail oder Kontaktformular schildern – Fristen gibt es nicht. Bitte übermitteln Sie Ihr Anliegen möglichst schriftlich, um eine nachvollziehbare Bearbeitung zu ermöglichen. Gerne beraten wir Sie telefonisch und geben Auskunft zum Verfahren. Es ist jedoch nicht möglich, Ihre Beschwerde telefonisch zur Niederschrift entgegenzunehmen.

Hinweis

Bitte achten Sie auf eine respektvolle Ausdrucksweise. Beschwerden mit beleidigendem Inhalt werden nicht als Eingabe gewertet und daher nicht bearbeitet.


Um den Sachverhalt aufzuklären, holen wir von den jeweiligen Dienststellen und den betroffenen Beschäftigten Stellungnahmen ein.

Bitte geben Sie Ihre Personalien an, damit wir mit Ihnen in Verbindung treten können. Wir gehen auch anonymen Hinweisen nach, falls Sie Ihre Kontaktdaten nicht nennen möchten.

Wenn bereits ein Bußgeldverfahren oder Strafverfahren (beides förmliche Verfahren) eingeleitet worden ist, muss die Beschwerdebearbeitung unter Umständen ruhen. Erst wenn das Ergebnis aus den förmlichen Verfahren vorliegt, kann die Beschwerdebearbeitung fortgesetzt werden.


So erreichen Sie uns:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Qualitäts- und Beschwerdemanagement im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport

Postfach 221

30002 Hannover

Telefon: 0511 120-4899

Fax: 0511 120-994899

E-Mail: Beschwerdestelle(at)mi.niedersachsen.de


Unsere Hotline ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag

9:00 Uhr – 11:30 Uhr

Dienstag

9:00 Uhr – 11:30 Uhr

Mittwoch

9:00 Uhr – 11:30 Uhr

14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Donnerstag

9:00 Uhr – 11:30 Uhr

Freitag

9:00 Uhr – 11:30 Uhr


Bitte vereinbaren Sie persönliche Besuche vorab telefonisch. Sie finden uns in der Clemensstraße 17 in 30169 Hannover.




Zum Versenden Ihrer Nachricht deaktivieren Sie bitte diese Checkbox
* Pflichtfelder
Hier finden Sie die Datenschutzhinweise
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln