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Beantwortung der Mündl. Anfrage der Grünen zum Frauenanteil im Parlament

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 14. Dezember 2017; Fragestunde Nr. 43

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Imke Byl (GRÜNE) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Über rund 30 Jahre waren in der Bundesrepublik Männer nahezu unter sich in den Parlamenten. Erst ab Mitte der 80er-Jahre stieg der Anteil der Frauen auf über 10 % und wuchs auf durchschnittlich 20 % in den Jahren nach der Wiedervereinigung an. Bis 2004 stagnierte der Wert bei rund 30 %. In der 18. Wahlperiode ist der Anteil der Frauen im niedersächsischen Landtag wieder auf unter 28 % gefallen - so wenige Mandate gingen seit 20 Jahren nicht mehr an Frauen. Niedersachsen teilt sich im Bundesvergleich mit vier anderen Bundesländern die hinteren Plätze und liegt hinter dem Spitzenreiter Thüringen mit einem Frauenanteil von fast 41 %. Auch der Anteil der Frauen im aktuellen Kabinett in Niedersachsen hat sich gegenüber der rot-grünen Regierungszeit wieder verringert - von 40 auf 36 %. Noch im Wahlkampf hatten sowohl SPD als auch CDU mit der Ankündigung einer paritätischen Besetzung ihres Kabinetts geworben. In den kommunalen Parlamenten sind Frauen noch seltener anzutreffen - hier liegt der Anteil bei einem Fünftel. In den Fraktionen sind die Verhältnisse unterschiedlich: Während sich bei Bündnis 90/Die Grünen Männer und Frauen die Mandate hälftig teilen, sind bei der CDU von 50 Abgeordneten nur 9 Frauen (18 %). Die Vorsitzende der Frauenunion (FU) meint, dass die CDU ein Männerproblem habe (NP 28. November 2017). Auch der Landesfrauenrat kritisiert die Entwicklung und fordert eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Politik. Dafür nötig sei eine Änderung des Wahlgesetzes, die eine paritätische Besetzung der Parlamente ermögliche (u. a. PM LFRA 16.10.2017). In Anlehnung an das französische Parité-Gesetz solle auch hierzulande eine gesetzliche Regelung die hälftige Beteiligung von Frauen an der Politik sicherstellen. In einer repräsentativen Demokratie stellen die Parlamente die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger dar.

Vorbemerkung der Landesregierung

Frauen machen mit mehr als 50 % den überwiegenden Anteil der Bevölkerung aus. Demzufolge sollte auch angestrebt werden, dass in den Parlamenten als Ort der politischen Willensbildung diese Bevölkerungsgruppe ihrer Bedeutung entsprechend vertreten ist, damit eine frauenspezifische Sicht bei Gesetzgebungsvorhaben angemessen berücksichtigt wird und gesellschaftliche Verhältnisse gendergerecht gestaltet werden können.

Die jüngere Entwicklung sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene zeigt, dass der Anteil von Frauen im Niedersächsischen Landtag sowie im Bundestag nicht nur konstant niedrig, sondern sogar rückläufig ist.

Das französische Paritätsgesetz verpflichtet die Parteien, Wahlvorschläge paritätisch mit Frauen und Männern zu besetzen; die listenmäßige Aufstellung „Frauen/Männer“ hat dabei strikt abwechselnd zu erfolgen. Hiervon wird in der Regel die Zulassung zur Wahl abhängig gemacht.

Eine gesetzliche Regelung im niedersächsischen Landes- und Kommunalwahlrecht, nach der Wahlvorschläge paritätisch mit Männern und Frauen zu besetzen sind, wäre verfassungsrechtlich bedenklich.

Der Niedersächsische Landtag hat sich im Rahmen einer Landtagseingabe des Landesfrauenrates Niedersachsen e.V. vom 11. November 2015 bereits mit der Thematik befasst. In der Eingabe wurde eine Änderung der Wahlgesetze dahingehend gefordert, dass die Parteien verpflichtet werden, ihre Wahllisten abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen. Darüber hinaus sollten mittels Heranziehung vorheriger Wahlergebnisse die Kandidaturen von Frauen in besonders aussichtsreichen Wahlkreisen quotiert werden.

Der Niedersächsische Landtag hat seine parlamentarische Beratung hierzu im April 2017 abgeschlossen, die Eingabe der Landesregierung als Material überwiesen und den Petenten über die Sach- und Rechtslage unterrichtet.

1. Wie bewertet die Landesregierung den historisch niedrigen Anteil an Frauen im niedersächsischen Landtag in der 18. Wahlperiode?

Siehe Vorbemerkung.

2. In welcher Weise schließt sich die Landesregierung der Forderung des Landesfrauenrates Niedersachsen e.V. an, eine Gesetzesinitiative zur Umsetzung des Frauenanteils in Anlehnung an das französische Parité-Gesetz mit dem Ziel einer 50-prozentigen Beteiligung von Frauen an den Kommunal-, Landes- und Bundestagsparlamenten zu ergreifen?

Die Landesregierung strebt eine stärkere Förderung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen an, dazu gehört insbesondere die Politik.

Eine einfache Übernahme der französischen Regelung ist rechtlich jedoch nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen.

3. Wenn sich die Landesregierung der Forderung nach einem Parité-Gesetz nicht anschließt, welche wirksamen gesetzlichen Maßnahmen plant sie ggf. stattdessen zur deutlichen Erhöhung des Frauenanteils in den Parlamenten, um dort die Gesellschaft repräsentativ abbilden zu können?

Die Landesregierung wird das Mentoring-Programm „Frauen in die Politik“ weiterentwickeln und weitere Maßnahmen erarbeiten, um die Beteiligung von Frauen an der politischen Meinungsbildung zu verbessern.

Darüber hinaus wird sie das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) analog zum Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) so ausrichten, dass der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst effektiv Rechnung getragen wird und ein Landesgremiengesetz nach dem Vorbild des Bundesgremienbesetzungsgesetzes (BGremBG) schaffen.

Presseinformation

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erstellt am:
14.12.2017

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