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Beantwortung der Mündl. Anfrage der Grünen zu Angriffen durch Mitglieder der rechten Szene (Teil 3)

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22. Juni 2018; Fragestunde Nr. 11

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Stefan Wenzel, Christian Meyer, Helge Limburg, Belit Onay (GRÜNE) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Wie das Göttinger Tageblatt berichtete, kam es am Wochenende des 29. April 2018 in Fretterode bzw. Hohengandern/Landesgrenze zu einem Angriff von Personen, die der rechten Szene zuzurechnen sind, auf zwei freie Journalisten. Demnach wurden die Journalisten verletzt und ein Auto schwer beschädigt. Siehe auch Drucksache 18/920 Nr. 21.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der Tatort lag in Thüringen. Vor diesem Hintergrund werden die Ermittlungen zu dem in Rede stehenden Vorfall ausschließlich im Freistaat Thüringen geführt. Die Niedersächsische Polizei ist an diesen Ermittlungen nicht beteiligt. Aus diesem Grund liegen hier keine Erkenntnisse zum Ermittlungsstand, getroffenen Maßnahmen oder deren Ergebnissen vor.

1. In welcher Form sind niedersächsische Behörden an den Ermittlungen zu dem Vorfall in Fretterode/Hohengandern/Landesgrenze beteiligt?

Siehe Vorbemerkung.

2. Welche Rolle hat die NPD Thüringen im Zusammenhang mit den Aktivitäten des sogenannten NSU nach Erkenntnissen niedersächsischer Behörden gespielt?

Den Niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

3. Gibt es Erkenntnisse über Verbindungen aktiver Personen des FKTN (und deren Nachfolgestrukturen), der NPD oder anderer niedersächsischer Gruppierungen oder Zusammenschlüsse mit dem sogenannten NSU?

Den Niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen derlei Erkenntnisse nicht vor.

Presseinformation

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erstellt am:
22.06.2018

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