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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zum Tag der Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 21. September 2017; Fragestunde Nr. 44

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Jan-Christoph Oetjen (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 2. September 2017 berichtet die Neue Presse, dass während des Festes zahlreiche Kameras - festinstallierte und mobile - zum Einsatz gekommen sind. „Bedenken, ob das massive Filmen der Besucher auch datenschutzrechtlich gedeckt ist, hat die Polizei nicht, Grundlage sei das bestehende Polizeigesetz“, so Polizeisprecher Claus. Ein derartiger präventiver Einsatz von Kameras war z. B. beim Maschseefest in Hannover nicht erfolgt.

Vorbemerkung der Landesregierung

Mit einer Videoaufzeichnung sind im Allgemeinen die Erwartungen verbunden, einerseits Straftaten durch eine abschreckende Wirkung vorzubeugen, andererseits sollen die Dokumentation des Geschehens sowie die Möglichkeit der nachträglichen Täteridentifizierung, z.B. durch eine Veröffentlichung der Aufnahme, die Strafverfolgung erleichtern.

Die Landesregierung hat immer im Blick, dass die Videoüberwachung einen gewichtigen Eingriff in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger darstellen kann. Bei gründlicher Abwägung dieser widerstreitenden Interessen ist zu berücksichtigen, dass mehr Videoüberwachung natürlich nicht mit absoluter Sicherheit gleichzusetzen ist. Die Videoüberwachung kann jedoch beim Vorliegen spezifischer Erfordernisse ein wertvoller Bestandteil präventiven und repressiven polizeilichen Handelns sein und damit einen Beitrag für die Sicherheit in Niedersachsen leisten.

1. Auf welcher genauen Rechtsgrundlage erfolgte die Videoüberwachung?

Die polizeiliche Videoüberwachung erfolgte auf Grundlage der Regelungen der §§ 1, 32 III Nds. SOG.

2. War die Landesbeauftragte für Datenschutz bei der Planung miteingebunden?

Der Datenschutzbeauftragte der Polizeiinspektion Wolfsburg-Helmstedt war in die Planung eingebunden. Zudem erfolgte die Übermittlung aller im Zusammenhang mit der Videoüberwachung erstellten relevanten Unterlagen an den Datenschutzbeauftragten der Polizeidirektion Braunschweig, der deren Weiterleitung an die Landesbeauftragte für den Datenschutz in der Phase der Einsatzvorbereitung sicherstellte.

3. Was geschieht mit dem Datenmaterial im Nachgang der Veranstaltung, und gibt es weitere Großveranstaltungen, bei denen ebenfalls eine derartige Videoüberwachung erfolgte?

Das Datenmaterial wurde sieben Tage nach dem Veranstaltungsende automatisch gelöscht.

Die einsatzverantwortlichen Polizeidirektionen haben keine Meldeverpflichtung bzw. Dokumentationspflicht hinsichtlich des polizeilichen Einsatzes von Videoüberwachung anlässlich von Großveranstaltungen. Daraus resultierend kann seitens des LPP keine belastbare Aussage getroffen werden, inwieweit bei Großveranstaltungen eine derartige Videoüberwachung, wie sie am Tag der Niedersachsen in Wolfsburg stattfand, in der Vergangenheit bei anderen Großveranstaltungen eingesetzt wurde.

Eine belastbare Erhebung von diesbezüglichen Einsatzanlässen mit entsprechender Videoüberwachung wäre, unabhängig vom nicht näher definierten Erfassungszeitraum in der Kürze der zur Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar.
Pressemitteilungen

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erstellt am:
21.09.2017

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