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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zum neuen Feiertag

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 14. Dezember 2017; Fragestunde Nr. 33

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Dr. Stefan Birkner, Christian Grascha, Hillgriet Eilers, Björn Försterling, Hermann Grupe und Jörg Bode (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

In der Koalitionsvereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Landesverband Niedersachsen, und der Christlich-Demokratischen Union (CDU) in Niedersachsen für die 18. Wahlperiode haben sich die Parteien für die Einführung eines neuen Feiertags ausgesprochen.

Dieses Versprechen wurde medial weit verbreitet und sorgte für Schlagzeilen wie beispielsweise „Millionen Deutsche bekommen bald neuen Feiertag - nur welchen?“ (http://www.focus.de/politik/deutschland/niedersachsen-millionen-deutsche-bekommen-bald-neuen-feiertag-nur-welchen_id_7857279.html) oder „Vereinbarung der Großen Koalition-Niedersachsen soll einen neuen Feiertag bekommen“ (https://www.nwzonline.de/politik/oldenburg-hannover-vereinbarung-der-grossen-koalition-niedersachsen-soll-einen-neuen-feiertag-bekommen_a_50,0,424669350.html).

Inzwischen scheint aber unklar zu sein, ob die Große Koalition zu dieser Aussage stehen wird, und es finden sich auch Überschriften wie „Althusmann bremst Debatte - Gibt es doch keinen zusätzlichen Feiertag in Niedersachsen?“ (https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/986364/gibt-es-doch-keinen-zusaetzlichen-feiertag-in-niedersachsen).

Vorbemerkung der Landesregierung

Es trifft zu, dass sich die genannte Koalitionsvereinbarung mit feiertagsrechtlichen Regelungen beschäftigt.

Die Zeilen 553 bis 557 lauten:

„Wir streben die Einführung eines weiteren kirchlichen/gesetzlichen Feiertages in Niedersachsen an. Dafür wird es einen ergebnisoffenen Diskussions- und Konsultationsprozess mit den Vertreterinnen und Vertretern der Religionsgemeinschaften, Wirtschaftsverbänden und Arbeitnehmervertretungen geben.“

Der darin angekündigte ergebnisoffene Diskussions- und Konsultationsprozess wird von der Landesregierung durchgeführt werden. Unter anderem werden die gestellten Fragen Gegenstand dieses Prozesses sein.

Nach dessen Abschluss wird sich die Landesregierung unter Berücksichtigung des Ergebnisses mit der Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens befassen.

1. Wird es einen neuen Feiertag geben?

Siehe Vorbemerkung.

2. Wenn ja, ab welchem Jahr und an welchem Tag?

Siehe Vorbemerkung.

3. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen werden erwartet, wenn ein neuer Feiertag eingeführt wird?

Siehe Vorbemerkung.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2017

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