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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zum Drohneneinsatz der Polizei

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 23. August 2018; Fragestunde Nr. 31

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner und Jörg Bode (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Seit dem Jahr 2011 verfügt die niedersächsische Polizei über sogenannte Drohnen. Die Beamten der zuständigen Technischen Einsatzeinheit „Information und Kommunikation“ der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen werden von Dienststellen aus dem ganzen Bundesland angefordert, um Tat- oder Einsatzorte aus der Luft aufzunehmen (Neue Presse, 13. Juni 2018).

1. Über wie viele Drohnen verfügt die niedersächsische Polizei?

Die niedersächsische Polizei verfügt über zwei Unmanned Aircraft Systems-Polizei (UAS-Pol/„Drohnen“). Davon kann ein UAS-Pol aufgrund technischer Mängel nicht mehr eingesetzt werden.

2. Wie viele Einsätze gab es seit der Anschaffung im Jahr 2011 (bitte nach Jahren und Einsatzlagen aufschlüsseln)?


2011 10 Einsätze
2012 8 Einsätze
2013 20 Einsätze
2014 19 Einsätze
2015 24 Einsätze
2016 54 Einsätze
2017 28 Einsätze
2018

18 Einsätze (Stand 17. August 2018)

Insgesamt 199 Einsätze (2011 bis 17. August 2018)

Davon:

  • zehn Einsätze im Rahmen von Großeinsätzen (Castor-Transport, G 7, G 20), teilweise mehrtägig.
  • 13 Einsätze zur Suche nach vermissten Personen
  • 176 Einsätze zur Dokumentation (Tatort- / VU-Aufnahme, Brandort, Hochwasser, Liegenschaften/Fluchtwege, Übungen/Wettkämpfe o.ä.)

3. Wie viele Beamte können die Drohnen bedienen?

Vier Beamte der Technischen Einsatzeinheit der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen wurden zur Bedienung der UAS-Pol („Drohne“) ausgebildet.

Presseinformation

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erstellt am:
23.08.2018

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