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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zum 23. PUA

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 14. Dezember 2017; Fragestunde Nr. 28

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner, Jörg Bode und Dr. Marco Genthe (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Der 23. Parlamentarische Untersuchungsausschuss (23. PUA) - „Tätigkeit der Sicherheitsbehörden gegen die islamistische Bedrohung in Niedersachsen“ - empfiehlt in seinem Abschlussbericht (Drucksache 17/8675) für die kommende Legislaturperiode die Einsetzung einer Regierungskommission, die auf der Grundlage der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses die Architektur der niedersächsischen Sicherheitsbehörden überprüfen und optimieren soll.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Sicherheitsbehörden des Landes Niedersachsen sind gut auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Erstarken des weltweiten islamistischen Terrorismus vorbereitet. Ablaufoptimierung ist eine Daueraufgabe und wird von den Sicherheitsbehörden laufend vorgenommen, insbesondere wenn individuelle Fehler Optimierungspotentiale aufzeigen. Systemische Fehler in der Sicherheitsarchitektur konnten durch die durchgeführte Untersuchung nicht nachgewiesen werden. Die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden, insbesondere von Polizei und Verfassungsschutz, geben keinen Anlass für Veränderungen im System. Der Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden und zwischen der Polizei und dem Verfassungsschutz funktioniert gut und wird laufend verbessert. Unter Wahrung des Trennungsgebots werden anlassbezogen Informationen so ausgetauscht, wie der jeweils andere Zweig der Sicherheitsarchitektur es für die Aufgabenwahrnehmung benötigt.

Niedersachsen hat eine funktionierende Sicherheitsarchitektur mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die niedersächsische Polizei ist kompetent in allen Teilen des Landes vertreten und hat sich auf alle heute bekannten Gefahren und Kriminalitätsformen spezialisiert. Polizei und Verfassungsschutz bilden die jeweils tätigen Fachkräfte ständig fort, sodass sie den aktuellen Aufgaben gewachsen sind.

Unsere Sicherheitsbehörden sind gut auf kommende Herausforderungen eingestellt. Bei Auftreten neuer Phänomene werden Arbeitsabläufe und Konzeptionen neu erarbeitet oder aktualisiert und angepasst. Behördliches Handeln, welches sich in der Rückschau als optimierungsbedürftig oder falsch herausgestellt hat, wird konsequent nachbereitet und führt ebenso zu verändertem Handeln in der Zukunft.

1. Beabsichtigt die Landesregierung eine derartige Regierungskommission einzurichten?

Nein, im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

2. Falls nicht, warum nicht?

Nicht erforderlich, vgl. Vorbemerkungen.

3. Wie beabsichtigt die Landesregierung die Ergebnisse des 23. PUA aufzugreifen und die festgestellten Defizite zu beheben?

Siehe Vorbemerkungen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2017

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