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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25. Januar 2018; Fragestunde Nr. 28

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner und Jörg Bode (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Der niedersächsische Landesverband des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (bdk) moniert in seiner Pressemitteilung vom 31. Dezember 2017, dass in den einzelnen Polizeiinspektionen nicht genügend Personal vorhanden sei, um sich neben dem „Alltagsgeschäft“ auch den „Cold Cases“ zu widmen. Nach der Pressemitteilung gilt es derzeit 250 „Cold Cases“ in Niedersachsen.

In Hamburg hat man bereits gehandelt und eine spezielle Ermittlungseinheit für ungelöste Kapitalverbrechen eingerichtet. Die „Cold Case Unit“ sichtet ungelöste Mordfälle bis zurück in die 1950er-Jahre, die nun neu bearbeitet werden (NDR, vom 7. März 2017).

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Landesregierung misst der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsarbeit im Zusammenhang mit Straftaten gegen das Leben einen sehr hohen Stellenwert bei. Zur Bearbeitung und Aufklärung dieser Taten werden prioritär die personellen und materiellen Ressourcen bereitgestellt.

Ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sind Straftaten gegen das Leben seit mehreren Jahren mit einer der höchsten Aufklärungsquoten belegt. Das Niveau der Aufklärungsquote der vorsätzlichen vollendeten Tötungsdelikte liegt in den vergangenen Jahren regelmäßig über 95 Prozent. Dies war auch mit der letzten festgestellten Aufklärungsquote für das Jahr 2016 mit 97,99 Prozent der Fall.

Unabhängig davon ist der Prozess einer kontinuierlichen Prüfung von Optimierungsmöglichkeiten der polizeilichen Ermittlungsarbeit innerhalb der Polizei fest implementiert. Dazu gehört natürlich auch die Bearbeitung von Tötungsdelikten.

Im Übrigen wird auf die entsprechenden Ausführungen in der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU an die Landesregierung vom 12. April 2016 (Drs.17/5501) verwiesen.

1. Wie viele „Cold-Cases“ gibt es derzeit in Niedersachsen?

Zur Beantwortung der o a. Großen Anfrage der Fraktion der CDU an die Landesregierung wurde u. a. die Anzahl der den niedersächsischen Strafverfolgungsbehörden bekannt gewordenen ungeklärten Mordfälle erhoben. Danach waren in Niedersachsen 311 ungeklärte Mordfälle bekannt.

Der Landesregierung liegen darüber hinaus keine aktuelleren Erkenntnisse vor.

2. Wie viele „Cold-Cases“ wurden seit 2013 aufgeklärt?

Siehe Antwort zu Frage 1.

3. Wie bewertet die Landesregierung das Modell aus Hamburg?

Der Landesregierung ist die Einrichtung der Ermittlungsgruppe 163 „Cold Cases" im Landeskriminalamt Hamburg aus öffentlich zugänglichen Informationsquellen bekannt. Auch ohne eine vergleichbare Organisationseinheit ist selbstverständlich in Niedersachsen gewährleistet, dass die erforderlichen Ermittlungen bei in Frage kommenden Fällen mit einer entsprechenden Intensität geführt werden. Die Wirksamkeit dieser Vorgehensweise ist durch die hohe Aufklärungsquote und die Zahl der immer wieder nachträglich aufgeklärten Fälle hinreichend belegt.

Ein Bedarf zur Einrichtung einer vergleichbaren zentralen Ermittlungseinheit gibt es in Niedersachsen derzeit nicht.

Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.01.2018

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