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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zur Abschiebung von Gefährdern und Straftätern

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 21. September 2017; Fragestunde Nr. 60

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Jahns, Thomas Adasch und Editha Lorberg (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Niedersachsen hat zwei sogenannte islamistische Gefährder nach Tunesien und Nigeria abgeschoben. Dies wurde inzwischen vom Bundesverwaltungsgericht gebilligt. Innenminister Boris Pistorius sprach sich für die Abschiebung von Gefährdern und Straftätern ohne deutsche Staatsangehörigkeit aus.

1. Wie viele Gefährder ohne deutsche Staatsangehörigkeit halten sich in Niedersachsen gegenwärtig auf?

Nach Erkenntnissen der niedersächsischen Landesregierung liegt die Anzahl der gegenwärtig in Niedersachsen aufhältigen niedersächsischen Gefährder ohne deutsche Staatsangehörigkeit bei elf Personen.

2. Warum wurden bislang keine weiteren Gefährder ohne deutsche Staatsangehörigkeit aus Niedersachsen abgeschoben?

Es wurden sehr wohl bei weiteren Gefährdern nach anderen rechtlichen Voraussetzungen als den in der Fragestellung genannten die Aufenthaltsberechtigung beendet und Gefährder in ihr Heimatland abgeschoben.

Das Ministerium für Inneres und Sport prüft fortlaufend auf Grundlage der von den Sicherheitsbehörden zugelieferten Erkenntnisse zu ausländischen Gefährdern alle aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten bis hin zu einer Aufenthaltsbeendigung. Dies schließt unter anderem die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen einer Abschiebungsanordnung gemäß § 58 a AufenthG ein, sofern von den Sicherheitsbehörden aufgrund einer auf Tatsachen gestützten Prognose eine besondere Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eine terroristische Gefahr angenommen wird.

3. Wie viele Straftäter ohne deutsche Staatsangehörigkeit halten sich gegenwärtig in Niedersachsen auf?

In der Strafverfolgungsstatistik wird die Gesamtzahl der verurteilten Personen, also hier die Definitionsgrundlage des Begriffs „Straftäter“, u.a. mit dem Attribut „Staatsangehörigkeit“ aufgeführt. Gleichwohl erlauben weder diese Statistik, noch die vorliegenden rechtlichen Möglichkeiten eine durchgängige Feststellung des gegenwärtigen Aufenthaltsortes dieses umfassenden Personenkreises in Niedersachsen.

Darüber hinaus können ebenso wenig Aussagen zum Aufenthaltsort jener Personen getroffen werden, die durch nicht-deutsche Gerichte wegen einer Straftat verurteilt wurden und sich ggf. in Niedersachsen aufhalten.

Eine Beantwortung der Fragestellung ist daher weder tatsächlich noch rechtlich valide durchführbar.

Presseinformation

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erstellt am:
21.09.2017

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