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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zum Polizeieinsatz beim G20-Gipfel

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17. August 2017; Fragestunde Nr. 14

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Jahns, Editha Lorberg, Thomas Adasch, Rudolf Götz und Johann-Heinrich Ahlers (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 7. und 8. Juli 2017 fand in Hamburg der G-20-Gipfel der Staatschefs der 20 größten Industrienationen statt. Dieses Gipfeltreffen erforderte sehr große Sicherheitsvorkehrungen. Neben der ohnehin vorhandenen Gefährdung der Staatschefs und der allgemeinen Gefahr terroristischer Anschläge waren auch zahlreiche Demonstrationen angekündigt. Bereits im Vorfeld hatten Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten in Hamburg zugenommen.

Rund um den Gipfel kam es dann tatsächlich zu erheblichen Ausschreitungen. Der Regierende Bürgermeister Hamburgs, Olaf Scholz, SPD, räumte inzwischen ein, dass es nicht gelungen sei, die Sicherheit in der Stadt zu gewährleisten, wie Welt Online vom 10. Juli 2017 berichtete („Das ist meine schwerste Stunde“). Zahlreiche Videos von Bürgern aus Hamburg zeigen, wie maskierte Personen zu Hunderten durch die Straßen Hamburgs zogen und am Wegesrand stehende Fahrzeuge ansteckten. Auch sollen Hinterhalte gegen Polizisten vorbereitet worden sein.

Beim G-20-Gipfel wurden laut Presseberichten auch Einsatzkräfte aus Niedersachsen eingesetzt.

1.Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte aus Niedersachsen wurden im Rahmen des G-20-Gipfels in Hamburg insgesamt eingesetzt?

Insgesamt wurden etwa 1900 Polizeikräfte aus Niedersachsen im Zusammenhang mit dem G-20-Gipfel in Hamburg eingesetzt. Diese Zahl beinhaltet auch einige Personen, bei denen es sich nicht um Polizeivollzugsbeamtinnen / -beamte (PVB) handelt, die aber dennoch bei der Polizei des Landes Niedersachsen beschäftigt sind. Eine detaillierte Aufstellung der Polizeikräfte, aus denen sich auch die genaue Anzahl der PVB feststellen lässt, wird im Zusammenhang mit der Abrechnung des Einsatzes gefertigt, die jedoch noch nicht abgeschlossen ist.

2.Wie wurden die niedersächsischen Polizistinnen und Polizisten beim G-20-Einsatz untergebracht?

Eine Unterbringung der Einsatzkräfte aus Niedersachsen erfolgte ausschließlich in Hotels.

3.Wer trägt die Kosten des Einsatzes niedersächsischer Polizistinnen und Polizisten in Hamburg?

Die Grundlage für die Erstattung der anfallenden Kosten für länderübergreifende Unterstützungsleistungen bildet die Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen.

Kosten im Sinne dieser Vereinbarung sind die durch die Unterstützungsleistung unmittelbar verursachten zusätzlichen Aufwendungen (Mehrkosten), die dem unterstützenden Land ansonsten nicht entstanden wären. Die Erstattung dieser Mehrkosten erfolgt dabei auf der Grundlage pauschaler Abrechnungsfaktoren. Kosten einsatzbedingter Schäden oder Verluste des unterstützenden Landes während Anmarsch, Einsatz und Rückmarsch, sind mit dieser Pauschale abgegolten.

Ein im Einzelfall über einen Betrag von 500 Euro hinausgehender Schaden ist vom ersuchenden Land zu ersetzen. Die Mehrkosten werden im Nachgang des Polizeieinsatzes durch das unterstützende Land erfasst und dem ersuchenden Land in Rechnung gestellt.

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erstellt am:
17.08.2017

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