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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zum Personalbestand in Verfassungsschutz und Staatsschutz

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18. Mai 2017; Fragestunde Nr. 14

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Adasch (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Infolge der islamistischen Bedrohung, aber auch steigender Fallzahlen bei Politisch motivierten Straftaten ist die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter im Verfassungsschutz, im LKA und den Staatsschutzkommissariaten der Polizeidirektionen gestiegen.

Die Gewerkschaften in der Polizei fordern daher zusätzliches Personal.

Vorbemerkung der Landesregierung

Seitens der Landesregierung wurde durch vielfältige Maßnahmen auf die steigenden Anforderungen der Sicherheitsbehörden in Hinblick auf extremistische Bedrohungen und steigende Fallzahlen im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität umfassend reagiert. Durch personelle Verstärkungen sowohl beim Verfassungsschutz als auch bei den Polizeibehörden ist die effektive Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden weiterhin sichergestellt.

So wurde beispielsweise bereits zum 15. Januar 2014 im Landeskriminalamt Niedersachsen die Präventionsstelle Politisch Motivierte Kriminalität (PPMK) geschaffen. Mit Kabinettsbeschluss vom 5. Juli 2016 wurde die Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen (KIP NI) eingerichtet, deren Geschäftsführung gemeinsam von Landeskriminalamt und Verfassungsschutz wahrgenommen wird.

Das Landeskriminalamt Niedersachsen ist seit Mai 2015 im Bereich der Terrorismusbekämpfung um 28 Dienstposten verstärkt worden. Weitere zehn Dienstposten werden diesem Bereich bis zum April 2018 zugewiesen. Einhergehend mit der Erweiterung des Aufgabenbereichs der OK-Bekämpfung um den des Polizeilichen Staatsschutzes, wurden weitere 24 Dienstposten zur Verstärkung der Zentralen Kriminalinspektionen geschaffen. Dies führt zu einer starken Vernetzung und Bündelung der langjährigen Kompetenz und Erfahrung in Ermittlungen und Analyse aus diesen beiden Aufgabenbereichen.

In der Verfassungsschutzabteilung des Ministeriums für Inneres und Sport werden neben Personen aus den klassischen Polizei- und Verwaltungslaufbahnen verstärkt Absolventen aus den Fachrichtungen der Informationstechnologie sowie Islam- und Politikwissenschaft eingestellt. Aktuell werden 22 Auswahlverfahren betreut, welche unmittelbare Folge der umfangreichen Neueinstellungen der letzten beiden Jahre sind: Im Jahr 2016 erfolgten insgesamt 19 Einstellungen, im Jahr 2017 haben bisher 16 neue Beschäftigte die Arbeit aufgenommen.

Weitere sieben Einstellungen stehen kurz bevor. Zudem werden alle Mitarbeiter intensiv auf die spezifischen Anforderungen der Arbeit in einer Verfassungsschutzbehörde an der von Bund und Ländern getragenen Akademie für Verfassungsschutz (AfV) vorbereitet. Die AfV hat die Aufgabe der berufsbegleitenden Fortbildung mit verfassungsschutzspezifischem Hintergrund. Diese Fortbildung ist in Einführungslehrgänge, Grund- und Aufbaulehrgänge, Seminare und Sonderlehrgänge zu Spezialthemen gegliedert. Ziele des Fortbildungsangebots sind die Übereinstimmung in Grundsatzfragen und Arbeitsmethoden, eine wirkungsvolle Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und eine zeitgerechte Anpassung an wechselnde Anforderungen.

1. Wie viele Personen waren zum 31. März 2016 und zum 31. März 2017 im Verfassungsschutz und in den mit Aufgaben des Staatsschutzes betrauten Dienststellen der Polizei eingesetzt („in Köpfen“)?

In der Verfassungsschutzabteilung des Ministeriums für Inneres und Sport waren zum
31. März 2016 270 Personen eingesetzt, zum 31. März 2017 waren es 277 Personen. Ausfälle durch z.B. Elternzeit und Langzeiterkrankungen sind in dieser Angabe nicht berücksichtigt. In 2016 wurden zwei Stellen für das Aussteigerprogramm Islamismus zugewiesen sowie zehn weitere Planstellen zunächst leihweise von der Polizei zur Verfügung gestellt und in 2017 dauerhaft zugewiesen. Für das Haushaltsjahr 2017 sind sechs weitere Stellen hinzugekommen. Bedingt mit dem unterjährigen Stichtagsdatum 31. März lassen sich diese Verstärkungen nicht unmittelbar aus der Zahl der beschäftigten Personen ableiten.

Die nachfolgenden Daten zu im polizeilichen Staatsschutz eingesetzten Personen an den angefragten Stichtagen beruhen auf einer Auswertung aus dem Personalmanagementverfahren (PMV Auswertungsdatum 15. Mai 2017) auf Basis der durch die Polizeibehörden eingepflegten Daten. Sie umfassen sowohl polizeiliche Vollzugskräfte als auch in diesem Aufgabengebiet eingesetztes Verwaltungspersonal. Demnach waren auf sogenannten „Dauer-Dienstposten“ (Merkmal „Übertragung“ oder „Übertragung/ATZ-Freistellungsphase“) 528 Personen zum 31. März 2016 und 593 Personen zum 31. März 2017 in den Dienststellen des polizeilichen Staatsschutzes eingesetzt. In diesen Zahlen sind ebenfalls die Dienstposten für Beamtinnen und Beamte enthalten, die an das BKA zum Zwecke des Personenschutzes dauerhaft abgeordnet sind.

2. Wie hoch war das Beschäftigungsvolumen in Vollzeiteinheiten zum 31. März 2016 und 31. März 2017 im Verfassungsschutz und in den mit Aufgaben des Staatsschutzes betrauten Dienststellen der Polizei?

Im Verhältnis zur Kopfzahl fällt das Beschäftigungsvolumen als rückwirkend betrachtete Abrechnungsgrundlage durch Berücksichtigung von Elternzeiten oder Teilzeitbeschäftigungen sowie unvorhersehbarer Ausfälle (Langzeiterkrankungen) geringer als die Zahl der beschäftigten Personen aus.

In der Verfassungsschutzabteilung des Ministeriums für Inneres und Sport betrug zum
31. März 2016 das Beschäftigungsvolumen 252,54 Vollzeiteinheiten (VZE), zum 31. März 2017 257,84 VZE. Das Beschäftigungsvolumen betrug laut polizeilichem PMV bei den mit Aufgaben des polizeilichen Staatsschutzes betrauten Dienststellen 484,08 VZE zum
31. März 2016 und 513,01 VZE zum 31. März 2017 (nur Dauer-Dienstposten, Merkmal „Übertragung“ oder „Übertragung/ATZ-Freistellungsphase“).

3. Wie viele Beschäftigungsmöglichkeiten (Beamte und Tarifbeschäftigte) waren zum 31. März 2016 und 31. März 2017 im Verfassungsschutz und in den mit Aufgaben des Staatsschutzes betrauten Dienststellen der Polizei nicht besetzt?

Wie in der Vorbemerkung dargestellt, wurde und wird die Verfassungsschutzabteilung des niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport personell deutlich verstärkt. Aufgrund des unterjährigen Vergleichszeitraumes schlagen sich die bereits haushalterisch abgebildeten Personalverstärkungen nicht in vollem Umfang auf die tatsächlich beschäftigten Personen nieder. Naturgemäß kommt es zu einer Lücke zwischen Ausscheiden einer Person und dem Abschluss eines Bewerbungsverfahrens. Stichtagsbedingt waren in der Verfassungsschutzabteilung zum 31. März 2016 19,37 Beschäftigungsmöglichkeiten nicht besetzt, zum 31. März 2017 waren es 25,84. Dem stehen wie in der Vorbemerkung dargestellt zum Stichtag der Beantwortung der Kleinen Anfrage 22 laufende Auswahlverfahren gegenüber. Die Personalplanung der Verfassungsschutzabteilung für das Jahr 2017 sieht vor, dass nach Abschluss aller Personalauswahlverfahren die möglichen Beschäftigungsmöglichkeiten von 283,68 zum 31. Dezember voll ausgeschöpft werden.

Von den insgesamt im polizeilichen Staatsschutz eingerichteten Dienstposten und Arbeitsplätzen waren am 31. März 2016 21 und am 31. März 2017 61 Dienstposten bzw. Arbeitsplätze nicht besetzt. Da es sich bei den Datenerhebungen aus dem PMV um stichtagsbezogene Auswertungen (hier: jeweils zum 31. März der nachgefragten Jahre) handelt, sind die derzeit (31. März 2017) als nicht besetzt ausgewiesenen Dienstposten und Arbeitsplätze kein Indiz für eine dauerhafte personelle Vakanz im polizeilichen Staatsschutz. Sie sind vielmehr, wie in anderen Organisationsbereichen auch, einer üblichen Personalfluktuation und -bewirtschaftung (z. B. Ruhestand, Elternzeit, Ausschreibung, laufende Auswahlverfahren etc.) geschuldet. Es handelt sich dabei um eine Momentaufnahme des Datenbestandes im PMV, die keine Schlussfolgerung auf eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit des polizeilichen Staatsschutzes zulässt. Am Beispiel des LKA sei dies wie folgt erläutert. Freie Dienstposten und Arbeitsplätze zur Stichtagsbetrachtung 31. März 2017: 26, davon 16 zwischenzeitlich besetzt. Weitere Auswahlverfahren zur personellen Nachbesetzung befinden sich derzeit noch in Bearbeitung und führen zu einer unmittelbaren personellen Besetzung der noch freien Dienstposten.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.05.2017
zuletzt aktualisiert am:
31.05.2017

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