Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu vermeidlichen Kampfeinsätzen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17. August 2017; Fragestunde Nr. 3

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Jahns (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Neue Presse berichtete in ihrer Ausgabe vom 21. Juli 2017, dass der hauptamtliche Imam der ehemaligen Moschee des Deutschsprachigen Islamkreises (DIK) Hildesheim mehrfach in den Gebieten des sogenannten Islamischen Staates gewesen sein soll. Er soll dabei auch für den sogenannten Islamischen Staat gekämpft haben. Die Verbotsverfügung von Innenminister Boris Pistorius für den DIK Hildesheim gibt an, dass dieser Abu Walaa genannte Imam im Zeitraum vom 4. August bis 25. September 2015 im Irak gekämpft habe. Laut der Internetseite von Tagesschau.de vom 19. Juli 2017 soll Abu Walaa mehrfach im Irak an Kampfhandlungen teilgenommen haben. Die letzte Reise von Abu Walaa soll demnach bereits im Mai und Juni 2015 in den Irak geführt haben.

Vorbemerkung der Landesregierung

Bei der genannten Person handelt es sich um einen in Nordrhein-Westfalen eingestuften „Gefährder“. Sachbearbeitende Dienststelle ist das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus wird derzeit gegen die Person ein Strafverfahren gemäß §129 a/b StGB durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof geführt.

1.Wie oft war Abu Walaa in welchen Zeiträumen nach Kenntnissen der Landesregierung in den Gebieten des sogenannten Islamischen Staates in Syrien oder im Irak?

Den Niedersächsischen Sicherheitsbehörden sind die nachfolgend aufgeführten Reisebewegungen des „Abu Walaa“ in Richtung Irak bekannt. Es liegen hier in diesem Zusammenhang keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor, wo sich die Person konkret in den nachfolgenden Zeiträumen aufgehalten hat.

a.Am 05.05.2015 reiste „Abu Walaa“ von Deutschland in den Irak. Die Wiedereinreise erfolgte am 10.06.2015 aus der Türkei.

b.Am 04.08.2015 reiste „Abu Walaa“ aus Deutschland aus. Die Wiedereinreise erfolgte aus dem Irak am 25.09.2015.

Zu weiteren Reisebewegungen des „Abu Walaa“ liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

2.Wann hat die Landesregierung jeweils von diesen Aufenthalten des Abu Walaa erfahren?

Die Kenntnis über die Reisebewegung des „Abu Walaa“ vom 05.05.2015 bis zum 10.06.2015 erhielt der Niedersächsische Verfassungsschutz erstmals am 07.05.2015 (Ausreisemeldung) bzw. 01.07.2015 (Einreisemeldung).

Die Mitteilung über die Reisebewegung vom 04.08.2015 bis zum 25.09.2015 erreichte den Niedersächsischen Verfassungsschutz erstmals am 28.09.2015.

3.Gehört Abu Walaa mit seinen Reisen zu den in der Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/5492) aufgeführten Reisen und Heimkehrern aus den Gebieten des IS? Wenn nein, warum nicht?

Die Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/5492 / siehe Anlage) befasst sich in Frage 2 ff. mit den Reisebewegungen in Richtung Syrien und Irak sowie den Rückkehrern aus dieser Region. In der Antwort wird ausschließlich auf Personen aus Niedersachsen Bezug genommen; „Abu Walaa“ ist somit nicht aufgeführt.

Pressemitteilungen

Pressemitteilungen

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.08.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln