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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu nächtlichen Rückführungen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 21. September 2017; Fragestunde Nr. 66

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Editha Lorberg (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 16. November 2012 berichtete das Hamburger Abendblatt über die Vorstellung von Frau Doris Schröder-Köpf als zukünftige Integrationsbeauftragte einer neuen rot-grünen Landesregierung. Laut Hamburger Abendblatt sagte Frau Schröder-Köpf damals: „Mit mir wird es keine Nacht-und-Nebel-Aktionen der Abschiebung geben.“

Ein Jahr nach Amtsantritt der rot-grünen Landesregierung behauptete diese in ihrer Jahresbilanz, dass Nachtabschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern bei ihr der Vergangenheit angehörten. Tatsächlich begannen auch unter Rot-Grün jedoch in Niedersachsen weiterhin zahlreiche Abschiebungen nachts, wie aus mehreren Antworten der Landesregierung ersichtlich ist.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die amtierende Landesregierung hat es sich von Beginn an zum Ziel gesetzt, Abschiebungen humaner zu gestalten. Abschiebungen sind für die Betroffenen extrem belastende Situationen. Diese Situationen sollen nicht durch übertriebene Härten noch verschlimmert werden. Das gilt auch für Abschiebungen zur Nachtzeit. Diese sollen – wo es geht – vermieden werden.

Der Runderlass zur Organisation und Durchführung des Rückführungs- und Rücküberstellungsvollzugs (Abschiebung) und zur Beantragung von Abschiebungshaft vom 24. August 2016 (sog. Rückführungserlass) regelt in Ziffer 5.3, dass Abschiebungen grundsätzlich so zu terminieren sind, „dass der Abholungstermin in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März (Winterzeit) nach 6.00 Uhr und in der Zeit vom 1. April bis 30. September (Sommerzeit) nach 4.00 Uhr morgens festgelegt werden kann.“ Weiter ist bestimmt, dass bei der Organisation der Abschiebung auch die Situation der Ausreisepflichtigen nach ihrer Rückkehr in ihr Heimat- bzw. Aufnahmeland zu berücksichtigen ist. Dazu gehört es, „dass eine Weiterreise vom Zielflughafen in die Heimat- oder Unterbringungsorte der Ausländerinnen und Ausländer möglichst während der Tageszeit und mit üblichen Verkehrsmitteln erfolgen kann.“ Dies bedeutet, dass zum Schutz der Menschenwürde im Rahmen des Abschiebungsvollzugs alle vertretbaren organisatorischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, um eine Abholung zur Nachtzeit zu vermeiden, damit hierdurch die Belastungen für die abzuschiebenden Personen, insbesondere Familien so gering wie möglich gehalten werden.

Allerdings ist eine sog. Nachtabschiebung aus verschiedenen, objektiv zwingenden Gründen häufig nicht vermeidbar. Insbesondere muss die erforderliche Fahrzeit (nebst zwingend erforderlicher Pufferzeiten) vom Wohnort zu den Abflughafen und das Zeitfenster für die Übergabe an die Bundespolizei beachtet werden; dabei werden von der Bundesverwaltung zu beachtende Überstellungszeiten festgelegt. Insbesondere sind bei Dublin-Überstellungen immer bestimmte Ankunftszeiten durch das Zielland vorgegeben, sodass ein späterer Flug nicht in Betracht kommt. Hinzu kommt, dass neben dem Flughafen Hannover auch weiter entfernt liegende Flughäfen genutzt werden müssen.

1. Wie viele Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber begannen insgesamt in der Zeit von Februar 2013 bis Ende August 2017 in der Zeit zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens (Nachtabschiebung)?

Statistische Daten zu vollzogenen Abschiebungen von Ausländerinnen und Ausländern, die sog. Nachtabschiebungen darstellen, werden nicht regelmäßig erhoben bzw. vorgehalten. Daher ist die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) um Übersendung diesbezüglicher Daten gebeten worden.

Nach Rückmeldung der LAB NI müssen zur Auswertung der o. g. Fragestellung die Abschiebungsvorgänge einzeln händisch ausgewertet werden. Eine automatisierte bzw. computergestützte statistische Auswertung ist nicht möglich. Die vollständige Auswertung des angefragten Zeitraums (Februar 2013 bis August 2017) ist aufgrund dessen im Rahmen der Bearbeitungsfrist nicht möglich. Für die Jahre 2015 und 2016 liegen die Daten aufgrund vorheriger Landtagsanfragen (siehe DrS 17/5559 und 17/7511) vor, zusätzlich konnte die LAB NI kurzfristig die Daten für das laufende Jahr 2017 auswerten.

Im Zeitraum vom 01. Januar 2015 bis zum 31. August 2017 sind bei insgesamt 2.308 Personen sog. Nachtabschiebungen erfolgt. Diese verteilen sich auf die Kalenderjahre wie folgt:

2015:542

2016:1.123

2017:643

Im genannten Zeitraum in Niedersachsen sind insgesamt 4.352 vollziehbar ausreisepflichtige Personen abgeschoben wurden. Dabei handelte es sich in 1.055 Fällen um Überstellungen nach der Dublin III-Verordnung in den EU-Staat, der für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist.

2. Was hat die Landesregierung in diesem Zeitraum veranlasst, um die Zahl der Nachtabschiebungen zu verringern?

Siehe Vorbemerkungen.

3. Wie viele Nachtabschiebungen wurden schätzungsweise durch Entscheidungen der Landesregierung verhindert?

Siehe Vorbemerkungen.

Presseinformation

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erstellt am:
21.09.2017

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