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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu Ermittlungen der Landesbehörden

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 21. September 2017; Fragestunde Nr. 73

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Otto Deppmeyer (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung des Abgeordneten

Der Afghane Ahmed A. ist in den Medien vor allem durch seinen Kontakt zu Safia S. bekannt geworden. Sie verübte den Messerangriff auf einen Bundespolizisten im hannoverschen Hauptbahnhof im Februar 2016. Nach einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) vom 7. September 2016 ist der Bundesverfassungsschutz der Überzeugung, dass Ahmed A. einen Anschlag in seiner afghanischen Heimat plane. Ihm wurde laut NOZ der Pass entzogen, um seine Ausreise zu verhindern. Seit Juli 2016 soll Ahmed A. untergetaucht und verschollen sein. Er wird (NOZ) von Landes- und Bundesbehörden gesucht. Im 23. Untersuchungsausschuss hatte der hannoversche Polizeipräsident Kluwe noch im Juli 2016 gesagt, dass sich Ahmed A. in Deutschland aufhalte.

Vorbemerkung der Landesregierung

Zu der genannten Person wird derzeit ein polizeilicher Gefahrenermittlungsvorgang in der Polizeidirektion Hannover geführt. Eine Beantwortung der nachfolgenden Fragestellungen kann öffentlich nicht erfolgen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine damit einhergehende Berichterstattung an dieser Stelle die Ermittlungen gefährden könnte.

Jedoch wäre je nach Sachzusammenhang eine vertrauliche Unterrichtung im Ausschuss für Inneres und Sport und/oder im Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes durchführbar.

1. Wo hält sich Ahmed A. zurzeit auf?

Siehe Vorbemerkung der Landesregierung.

2. Kann die Landesregierung ausschließen, dass sich Ahmed A. dschihadistischen Bewegungen in Afghanistan, Syrien oder anderswo angeschlossen hat?

Siehe Vorbemerkung der Landesregierung.

3. Steht Ahmed A. auf der niedersächsischen „Gefährder“-Liste?

Siehe Vorbemerkung der Landesregierung.

Presseinformation

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erstellt am:
21.09.2017

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